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Kopfschütteln über Verbot der Winterwanderung

Wegen Corona müssen die Verschönerer ihre Veranstaltung absagen. Nachvollziehen können das viele nicht. Das Ministerium versucht, zu erklären.

Von Elke Braun
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Vom Rathaus Waldheim aus wollten die Teilnehmer am Sonntag zu einer Winterwanderung starten. Das wurde vom Landratsamt verboten.
Vom Rathaus Waldheim aus wollten die Teilnehmer am Sonntag zu einer Winterwanderung starten. Das wurde vom Landratsamt verboten. © Dietmar Thomas

Waldheim. Die Wanderer wollten sich auf dem Markt treffen. Daraus wurde nichts.

Das Verbot der Winterwandung, die der Waldheimer Verschönerungsverein für den zurückliegenden Sonntag geplant hatte, ist rechtens. Das hat eine Antwort des Sozialministeriums Sachsens ergeben, bei dem Sächsische.de am Freitag angefragt hatte, nachdem Organisator Heinz Thieme die Veranstaltung auf Weisung des Landratsamtes absagen musste.

Wie berichtet, hatten die Verschönerer die Wanderung vorsorglich unter Einhaltung der 2Gplus-Regel geplant. Die Teilnehmer wollten vom Rathaus aus zum Eichberg über die Bergstraße zur Cantina Hartha und wieder zurück nach Waldheim wandern. „Wir hatten mit rund 40 bis 60 Teilnehmern gerechnet“, so Thieme.

Ernüchternde Antwort vom Amt

Angesichts der Lockerungen, die am Sonntag in Kraft getreten sind, hatte er als Organisator im Vorfeld beim Landratsamt Mittelsachsen nachgefragt, welche Einschränkungen den Teilnehmern bekanntgegeben werden müssten, ob Registrierungen oder Kontrollen erforderlich sind.

Die Antwort, die am Freitagnachmittag eintraf, war ernüchternd. Die Behörde teilte mit, dass eine Wanderung im Sinne der Corona-Notfall-Verordnung nicht als Veranstaltung des Vereinssports, sondern als private Zusammenkunft anzusehen sei. Dafür gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen, die mit der neuen Verordnung nicht gelockert worden sind. Nach wie vor sind hierbei Treffen von maximal zehn genesenen oder vollständig geimpften Personen erlaubt. Ist unter den Teilnehmern eine nicht geimpfte Person, dann gilt: Ein Hausstand darf sich mit einer weiteren Person treffen.

Diskussion im sozialen Netzwerk

Angesichts der Lockerungen bei der Öffnung von Museen, bei Veranstaltungen, in Stadien oder bei Demonstrationen, an denen wesentlich mehr Menschen teilnehmen dürfen, sorgte diese Entscheidung für Kopfschütteln.

Im sozialen Netzwerk Facebook äußerten zahlreiche Nutzer ihr Unverständnis. „Ordentlich angemeldet und dann noch mit 2Gplus, da dachte ich noch, das ist aber leicht übertrieben an der frischen Luft. Aber so eine Abfuhr...da kann man nur den Kopf schütteln“, schreibt ein Nutzer. „Aber die auf den Straßen wandern mit Polizeischutz, die dürfen“, kommentiert ein anderer und bezieht sich damit auf die sogenannten „Montagsspaziergänge“, bei denen zuletzt rund 800 Menschen durch Waldheim zogen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.

Wanderung ist kein Vereinssport

Das Sozialministerium Sachsen bestätigte am Montag die Vorgehensweise des Landratsamtes. „Nach den vorgegebenen Informationen handelt es sich bei der Winderwanderung um eine private Zusammenkunft, weshalb die Kontaktbeschränkungen gemäß Paragraf 6, Absatz 2, der Corona-Notverordnung gelten. Versammlungen sind dagegen besonders grundrechtlich geschützt und ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Bei der Abwägung mit Infektionsschutzbelangen muss dies besonders berücksichtigt werden. Daher gelten hier andere Corona-Schutzmaßnahmen“, teilte das Ministerium mit.

Auch mit Sportveranstaltungen wie beispielsweise dem Fußballspiel von Dynamo Dresden am Sonntag sei die Wanderung nicht vergleichbar. „Bei dem Fußballspiel kommen Paragraf 13a beziehungsweise Paragraf 21a der Corona-Notverordnung zur Anwendung“, so das Sozialministerium. In Stadien könnten strenge Hygienekonzepte umgesetzt, zudem durch die Sitzplatzvergabe die Einhaltung eines Mindestabstandes gewährleistet und effektiv kontrolliert werden, hieß es.