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3G in Dresden: "Jeden Tag Auseinandersetzungen"

Die 3G-Regel macht Gastronomen und Veranstaltern zusätzlichen Aufwand. Wie gehen diese damit um? Und bleiben dadurch sogar Gäste weg? Ein Überblick.

Von Dominique Bielmeier
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Nicht nur in Restaurants gilt in Dresden die 3G-Regel. Auch in Schwimmbäder, Theater oder Museen kommt man derzeit nur, wenn man geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet ist.
Nicht nur in Restaurants gilt in Dresden die 3G-Regel. Auch in Schwimmbäder, Theater oder Museen kommt man derzeit nur, wenn man geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet ist. © Marijan Murat/dpa (Symbolfoto)

Dresden. Geimpft, genesen, negativ getestet: Wer in Dresden derzeit einen Platz in der Innengastronomie möchte, ein Kino, Museum oder Schwimmbad besuchen will, der muss nachweisen, dass er keine Corona-Gefahr darstellt. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die sogenannte 3G-Regel.

Für die Umsetzung sind die Gastronomen, Betreiber und Veranstalter selbst zuständig. Scheuen diese - trotz drohender Bußgelder - möglicherweise den zusätzlichen Aufwand? Bleiben ungeimpfte Gäste nun bewusst weg? Und welche Verstöße entdeckt das Ordnungsamt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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