Dresden. Seit 8. November gelten aufgrund steigender Inzidenzen wieder strengere Corona-Regeln in Sachsen. Wer in einer Gaststätte essen und trinken und dabei nicht draußen sitzen möchte, muss entweder genesen oder geimpft sein. Das gilt auch für den Besuch von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Diskotheken. Ausnahmen gibt es nur für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für Gastronomen, die gerade erst im Sommer wieder innen öffnen durften, hat das weitreichende Folgen.
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