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Das Lügenmuseum ist kein Museum

Das Verwaltungsgericht hat die Klage von Reinhard Zabka abgewiesen – mit finanziellen Konsequenzen für den Künstler.

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© Norbert Millauer

Von Nina Schirmer

Radebeul/Dresden. Über Kunst lässt sich bekanntlich nicht streiten. Auch nicht darüber, ob im Radebeuler Lügenmuseum sehenswerte Kunst ausgestellt wird oder nicht. Ob die Einrichtung im alten Gasthof in Serkowitz wirklich ein Museum ist, darüber lässt sich aber schon streiten. Sogar vor Gericht. Am Dienstag wurde im Dresdner Verwaltungsgericht über genau diese Frage verhandelt. Lügenmuseumsleiter Reinhard Zabka hatte gegen die Sächsische Landesstelle für Museumswesen an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden geklagt, die sein Projekt nicht als Museum anerkennt.

Etwas verloren wirkt der Künstler in dem schwarzen Bürostuhl mit der hohen Lehne, in dem er sich mit tippelnden Füßen hin und her dreht. Zabka ist so vor Gericht erschienen, wie man ihn in Radebeul kennt. Mit Wollsocken in Trekkingsandalen, die Haare zum Knoten gebunden, ein silbernes Amulett baumelt um den Hals.

Der Künstler, der 2012 an die Elbe kam, polarisiert: Die einen sehen in seiner Sammlung nur ein sinnloses Sammelsurium von Trödel und Klimbim. Andere finden das Museum, in dem es zur Begrüßung erst einmal ein Tässchen Lügentee gibt, ganz außergewöhnlich, fantasievoll, ja rätselhaft. „Das beste Museum, in dem ich jemals war. Das ist wahre Kunst!“, schreibt eine Besucherin in der Googlebewertung. „In meinen Augen nur zusammengebastelter Schwachsinn“, resümiert ein anderer.

Auf den persönlichen Geschmack kommt es aber nicht an, wenn das Gericht entscheiden muss, ob die klappernden Maschinen, die blinkenden Installationen und rostigen Gerätschaften den Namen Museum verdienen. „Ob etwas Kunst ist, spielt für unsere Betrachtung keine Rolle“, sagt der vorsitzende Richter Andreas May.

Das Gericht muss feststellen, ob das Lügenmuseum die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein staatliches oder kommunales Museum erfüllt. Denn nur dann kann Zabka von der Umsatzsteuer befreit werden – sein Ziel und eigentlicher Grund für die Klage. Museen sind von der Umsatzsteuer befreit, private Sammlungen und Galerien hingegen nicht. Es geht in diesem Fall nicht um Riesensummen, sondern um rund 1 000 Euro. Für Zabka, der im Jahr durch Eintrittsgelder etwa 12 000 Euro einnimmt und keine Förderung bekommt, trotzdem wichtiges Geld.

„Wir existieren am unteren Level der Gesellschaft“, erklärt er vor Gericht. Wir, das seien er, seine Frau und seine Katze. Angestellte gibt es im Lügenmuseum nicht. Den Gasthof bekommt der Künstler von der Stadt mietfrei zur Verfügung gestellt. Er muss nur die Betriebskosten und Geld für Sanierungen aufbringen. Rund 5 000 Besucher kämen pro Jahr ins Lügenmuseum.

Dass es sich dabei um ein Kunstmuseum handelt, steht für den 66-Jährigen außer Frage. Durch die zwölf thematischen Räume im Gasthof Serkowitz biete er Führungen an. Außerdem gebe es jährlich neue Ausstellungen mit internationalen Künstlern. „Ich lade Künstler ein, ich kuratiere sie und wir machen Broschüren zu unseren Ausstellungen, wie andere Museen auch“, sagt Zabka.

Katja Margarethe Mieth, die Direktorin der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen, sieht das anders. „Wir halten das Lügenmuseum für ein spannenden, durchaus Freude machendes Kunstwerk“, sagt sie. Ein Museum sei es aber nicht. Für diese Einschätzung setzt die Landesstelle Richtlinien vom Internationalen Museumsrat ICOM an. Für das Lügenmuseum gebe es kein museales Gesamtkonzept, es finde keine Dokumentations- und Forschungsarbeit statt. Die wichtige Aufgabe von Museen, nämlich das Sammeln und vor allem Bewahren von Kunst, werde nicht erfüllt. Die Landesstelle will Konzepte sehen, wie die Kunstobjekte vor einer möglichen Zerstörung bewahrt werden. Oder wie im Lügenmuseum ein Bestandsverzeichnis geführt wird. Trotz mehrfacher Aufforderung habe Zabka das nicht vorgelegt, sagt Mieth.

In Brandenburg, wo Zabka sein Lügenmuseum früher betrieb, bekam er die Anerkennung als Museum und damit die Steuerbefreiung. Das nützt ihm vor dem Dresdner Verwaltungsgericht jedoch nichts . Der Richter stellt klar, dass die Beurteilung aus Potsdam für seine Entscheidung keine Rolle spielt. Vielleicht sei der Museumsstatus dort zu Unrecht erteilt wurden, sagt May.

Auch der Richter würdigt das Lügenmuseum als „hochinteressantes Kunstwerk“. Kommt aber wie die Landesstelle zu dem Schluss, dass es einem Museum nicht gleichwertig ist. Vor allem die Aufgabe, Kunst für die Zukunft zu erhalten, sieht das Gericht bei Zabkas Projekt nicht erfüllt. Die Klage des Künstlers wird abgewiesen.