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Bischofswerda
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„Der Bunker ist nicht mehr authentisch“

Das zuständige Landesamt lehnt den Antrag auf Denkmalschutz ab. Gegenüber der SZ erläutert die Behörde ihre Entscheidung.

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Der Bunker bei Seeligstadt.
Der Bunker bei Seeligstadt. © Thorsten Eckert

Bischofswerda. Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) verteidigt seine Entscheidung, den Bunker am Rande des einstigen Kasernengeländes in Bischofswerda nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Dazu erklärte Dr. Hartmut Ritschel, Abteilungsleiter in der Behörde: Das Landesamt müsse „die Überzeugung gewinnen, den Denkmalwert gegebenenfalls bis zum Oberverwaltungsgericht darlegen zu können. Das ist hier nicht der Fall.“ Die Ortsbesichtigung habe ergeben, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt seien, die das Sächsische Denkmalschutzgesetz nennt. „Zwar handelt es sich offensichtlich um eine von Menschen geschaffene Sache, der sicherlich auch eine militärgeschichtliche Bedeutung zukommt. Die dritte Voraussetzung, dass deshalb auch ein öffentliches Erhaltungsinteresse bestehen muss, ist allerdings nicht erfüllt“, sagte Hartmut Ritschel. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung gehe es darum, „aus der Vielzahl von Dingen, die (irgendeine) geschichtliche, wissenschaftliche oder künstlerische usw. Bedeutung haben, diejenigen auszuwählen, für die es ein öffentliches Erhaltungsinteresse gibt. Das hat zur Folge, dass persönliche oder Liebhaberinteressen für oder gegen die Erhaltungsnotwendigkeit auszuschließen sind. Maßstab ist hier der Sachverständige, dessen Meinung von einem breiten Kreis von Sachverständigen geteilt wird. Zu den weiteren Aspekten, die hierzu auch beachtet werden müssen, gehört das Maß der Originalität und Integrität des Objektes – vereinfacht gesagt: wie authentisch es erhalten ist. Bei den Resten des Bischofswerdaer Bunkers ist das notwendige Maß an authentischer Substanz nicht (mehr) erfüllt“, so Hartmut Ritschel. – Der Bunker wurden im Zuge des Kasernenabrisses teilweise verfüllt. Ein Teil der Zufahrt wurde zugeschüttet.

Initiative kann den Antrag nicht stellen

Das LfD argumentiert zudem mit dem Verwaltungsrecht. Demnach dürften nur Eigentümer oder die betreffende Gemeinde die Eintragung in die Denkmalsliste anregen. Sigrun und Falk Nützsche, die als Bürger der Stadt Bischofswerda, den Antrag stellten, gelten nicht als „Beteiligte des Verwaltungsverfahrens“. Sie hätten demnach keinen Anspruch, dass das Landesamt für Denkmalpflege etwas prüft, erklärte Hartmut Ritschel weiter. Das LfD habe es aber – im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Möglichkeiten – immer so gehalten und werde es weiter tun, dass ernst gemeinten Hinweisen nachgegangen wurde und wird. „Damit ist aber nicht zwangsläufig verbunden, dass dem Vorschlag auch gefolgt wird.“ Trotzdem, betont Dr. Ritschel, fordere die Landesbehöde nicht, den Bunker zu beseitigen. Vielmehr können Sachen auch erhalten werden, wenn sie kein Kulturdenkmal sind.“ (SZ/ir)