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Der Weinskandal – eine Chronik

Was wir über den Fund von Pflanzenschutzmitteln im Sachsenwein wissen und welche Fragen noch immer offen sind.

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© Symbolbild/Claudia Hübschmann

Von Dominique Bielmeier

Landkreis. Knapp zwei Monate ist es nun her, dass die Nachricht vom „Gift“ im sächsischen Wein das Elbland aufschreckte. Seitdem wurde viel analysiert, viel beschwichtigt – und wenig Konkretes gesagt. In einer Chronik blickt die SZ auf den Skandal zurück und fragt: Wie steht es heute um die Sicherheit unseres Weines?

28. Januar: Im Goldriesling-Most wird ein Insektizid gefunden – und nur dort?

Der Weinskandal beginnt mit einer Verwirrung: Bereits im vergangenen Herbst ist bei der Routineprobe einer Charge Beerenmost des Goldrieslings nach der Lese 2015 das Insektengift Dimethoat gefunden worden. Dieses ist im Weinbau verboten. Die Präsidentin der Landesuntersuchungsanstalt Gerlinde Schneider bestätigt den Fund auf SZ-Anfrage am 28. Januar. Zu diesem Zeitpunkt heißt es noch, aus dem Most sei nie Wein geworden. Das Landratsamt habe nach der Lese angeordnet, die Charge nicht weiter zu verarbeiten. Doch genau das geschah, wie sich wenig später herausstellt. Christoph Reiner, der Chef des Weinbauverbandes, sagt Ende Januar noch zuversichtlich: „Wir Winzer haben keine Angst, dass da in irgendeinem Keller etwas gefunden wird.“ Er hält Abdrift des Mittels Dimethoat, das im Obstanbau zugelassen ist, für wahrscheinlich.

10. Februar: Belasteter Müller-Thurgau wird aus dem Verkehr gezogen

Knapp zwei Wochen später die Gewissheit: Tausende Liter Goldriesling müssen vernichtet werden, da sie Spuren des Mittels Dimethoat enthalten. Die betroffene Kellerei von Jan Ulrich aus Diesbar-Seußlitz hat außerdem den 2015er-Müller-Thurgau zurückgerufen. Der Winzer ließ seinen Wein überprüfen und stellte fest, dass die in der EU zulässigen Höchstwerte überschritten waren. Die Trauben sollen von zwei Lieferanten, Nebenerwerbswinzer aus der Region, stammen. Weinbauverbandschef Reiner korrigiert seine Einschätzung: „Man kann nicht mehr von Abdrift sprechen.“ In einem Rundschreiben empfiehlt er den Winzern, ihre Weine nun selbstständig testen zu lassen.

11. Februar: Belasteter Wein auch bei der Winzergenossenschaft gefunden

Es kommt noch dicker: Auch bei der Winzergenossenschaft, Sachsens größtem Weinhersteller, werden Dimethoat-Spuren im 2015er-Jahrgang nachgewiesen. „Aktuell liegen erste Ergebnisse zum Jahrgang 2015 vor, die auch in unserem Haus auf belastete Weine hinweisen“, erklärt Geschäftsführer Lutz Krüger der SZ. Die belasteten Weine sollen nicht in den Verkehr gebracht werden. Das genaue Ausmaß ist noch unbekannt.

12. Februar: Pressekonferenz beim Winzer – 100 000 Euro Schaden

Winzer Jan Ulrich stellt sich nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub der Presse und erläutert Details zum Insektizid-Fund: Rund 4 000 Liter Goldriesling und über 9 000 Liter Müller-Thurgau seien betroffen. Schaden: geschätzt 100 000 Euro. Die Trauben für die belasteten Weine stammten laut Ulrich vom Landwirt und Weinanbauer Ulrich Friede aus Gröbern. Dieser habe aber den Haupterwerbswinzer Fred Lange mit dem Pflanzenschutz beauftragt. Und dieser wiederum möchte auf Anraten seines Anwaltes dazu erst einmal gar nichts sagen. Da er Mitglied der Winzergenossenschaft ist, könnte er auch für die belasteten Weine der Genossenschaft verantwortlich sein. Der Pflanzenschutzexperte und Berater des Landtages Andreas Wilhelm aus Stauchitz erklärte der SZ, was auch die Behörden seither immer wieder betonen: Die Menge des gefundenen Pflanzenschutzmittels sei nicht gesundheitsschädlich.

19. Februar: Die Wein-Expertin bewertet den Skandal im SZ-Interview

Annette Reineke leitet das Institut für Phytomedizin an der Hochschule Geisenheim, die Weinbauer und Fachkräfte für Lebensmittelsicherheit ausbildet. Im großen SZ-Interview schätzt sie das Ausmaß des Weinskandals ein. „Sehr, sehr selten“ werde deutscher Wein beanstandet, sagt sie. Im Jahr 2013 wiesen nur 0,9 Prozent aller Proben von Tafeltrauben Rückstände über dem Grenzwert auf. „Grundsätzlich darf man deutsche Weine durchaus mit gutem Gewissen trinken“, so die Professorin. „Dafür sorgen nicht zuletzt unser strenges Lebensmittelrecht und immer präzisere Analysetechniken.“

19. Februar: Die Landesdirektion setzt auf eine Null-Toleranz-Strategie

„Ein neues Weinkapitel beginnt!“, schreibt Landkreis-Sprecherin Kerstin Thöns am 9. März auf ihrer Facebookseite und berichtet dann, dass die Landesdirektion dem Landkreis die Weisung erteilt habe, ab einem Dimethoat-Fund von mehr als 0,01 Milligramm pro Kilogramm „ein Verkehrsverbot für die betroffene Charge Wein auszusprechen“. Seit dem 19. Februar gilt dies bereits. Damit wurde die EU-Grenze von 0,02 mg/kg herabgesetzt. Der Vorteil der Weisung sei, so Thöns, dass damit zumindest für die Lebensmittelüberwachung Rechtssicherheit besteht. „Bleibt die Frage, wie die Rechtsanwälte der Weingüter diese Entscheidung bewerten.“ Weinbauern kritisieren die neue Weisung. „Ich würde auf jeden Fall auf Schadenersatz klagen“, verspricht ein Winzer.

Ende Februar: Aldi nimmt sächsischen Wein aus den Regalen

Der Weinskandal hat Konsequenzen im Einzelhandel: Der Discounter Aldi-Nord hat entschieden, den 2014er-Rivaner der Winzergenossenschaft aus dem Sortiment zu nehmen. Das betrifft die Regionalgesellschaften in Greiz und Wilsdruff. Bei dem Wein handelt es sich jedoch gar nicht um einen, der wegen Dimethoat zurückgerufen werden musste. Die Winzergenossenschaft hat bis Mitte Februar fünf Weine vom Markt genommen.

29. Februar: Ordnungswidrigkeits- verfahren läuft

Gegen den Betriebsleiter eines Weinbaubetriebs sowie den mutmaßlichen Anwender von Dimethoat ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, so eine Sprecherin des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz.

11. März: Der Weinskandal weitet sich aus – eine dritte Kellerei ist betroffen

2 526 Flaschen Schieler sind es dieses Mal. Auch in dem Roséwein einer dritten Kellerei werden Dimethoat-Spuren nachgewiesen. Das teilt das Landratsamt Meißen am 11. März der SZ mit. Den Namen der Kellerei will das Amt jedoch nicht nennen, „da der Wein nicht ausgeliefert wurde und von ihm keine gesundheitliche Gefahr ausgeht“. Da die Grenzwertüberschreitung nicht allzu hoch war, könnte es sich in diesem Fall wirklich um Abdrift handeln.

Das Urteil des bayerischen Weinbau-Sachverständigen Wolfgang Patzwahl ist dagegen vernichtend: Die Behörden würden viel zu lasch vorgehen. 20 bis 30 Prozent der 2014er- und 2015er-Weine der Winzergenossenschaft könnten betroffen sein, schätzt er.

Heute: Aber warum dauert das alles so lange?

Um den Weinskandal ist es still geworden. Der Verdacht liegt nahe, dass etwas verschwiegen werden soll. Warum sollten die Tests sonst so lange dauern? Schuld sei laut Landkreis-Sprecherin Kerstin Thöns aber die neue Weisung der Landesdirektion. Ihretwegen müsse die kommunale Lebensmittelüberwachung alle Protokolle nochmals prüfen und viele weitere Unternehmen in die Ermittlungen einbeziehen. „Es wurde ja mitten im Verfahren die amtliche Beurteilung ... umgestellt und entgegen der bisherigen jahrelangen Praxis verschärft.“ Deshalb würden die Verfahren teilweise von vorn beginnen. „Ein Abschluss ist derzeit nicht in Sicht.“

Anders als Sprecherin Kerstin Thöns und viele Winzer sieht die Landesdirektion in der neuen Weisung keinen Wettbewerbsnachteil für Sachsen. In Deutschland gebe es kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat, das für die Anwendung im Anbau von Keltertrauben zugelassen sei. „Logische Folge davon ist, dass dieser Wirkstoff in deutschen Keltertrauben und auch im Wein nicht (oberhalb der Bestimmungsgrenze) nachgewiesen werden darf“, so Pressesprecher Holm Felber in einer Antwort an die SZ. „Da diese Regelung deutschlandweit gilt, ist nicht erkennbar, wie aus ihrer Einhaltung und Umsetzung eine Benachteiligung sächsischer Winzer erwachsen soll.“