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Kritik an übereifrigen Weinkontrolleuren

Sachsen beschreitet in der Insektizid-Affäre einen gefährlichen Sonderweg, sagen Winzer und der Kreis Meißen.

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© Archiv/Claudia Hübschmann

Von Peter Anderson

Meißen. Angesichts der nicht enden wollenden Probenentnahmen im Weinbau ist ein Streit über die zulässigen Höchstwerte für das Insektengift Dimethoat entstanden. Das Landratsamt Meißen verweist hierzu auf Anfrage der SZ auf Vorgaben aus Dresden. Mitte Februar sei die amtliche Praxis in Sachsen geändert worden, teilt der Leiter der zuständigen Lebensmittelüberwachung im Kreis Meißen Dr. Ulrich Müller mit. Bis dahin habe ein Höchstwert von 0,02 Milligramm pro Kilogramm für Keltertrauben gegolten. Dies sei in Sachsen und den anderen deutschen Weinanbaugebieten bislang immer so gehandhabt worden. Seit Mitte Februar müsse mit 0,01 Milligramm pro Kilogramm ein verschärfter Wert eingehalten werden, so Dr. Müller.

Das geänderte Höchstmaß habe viele neue Fragen aufgeworfen, teilweise waren Proben zu wiederholen. Zusammen mit dem neuen Sonderüberwachungsprogramm des Sozialministeriums dürften sich die Kontrollen so bis Ende 2016 hinziehen. Mehr würden die begrenzten Kapazitäten im Labor nicht hergeben, so die Lebensmittelüberwachung. Die anderen Pflichtaufgaben müssten trotzdem im vollen Umfang erledigt werden. Weitere Umsatzausfälle für die Winzer sind damit zu erwarten.

Für die Landesdirektion Sachsen weist deren Sprecher Holm Felber die Kritik an überzogenen Vorgaben für die Weinproben zurück. Der Einsatz von Dimethoat sei im Weinbau prinzipiell verboten, so Felber. Deshalb dürfe das Insektengift eigentlich gar nicht im Wein enthalten sein. Die Höchstgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm ergebe sich aus verfahrenstechnischen Gründen.

Felber reicht den Schwarzen Peter zurück ans Landratsamt Meißen: „Wir begleiten die zuständigen Stellen im Landratsamt Meißen fachaufsichtlich und hatten in der Vergangenheit den Eindruck, dass die Verfahren sehr lange dauern.“

Tatsächlich hat die Meißner Behörde in den vergangenen Monaten aufgrund der Dimethoat-Affäre eine erhebliche Zusatzarbeit leisten müssen. So wurden durch die Lebensmittelüberwacher von Jahresbeginn bis Mitte Februar, als die Änderung der amtlichen Beurteilungspraxis in Sachsen eingeleitet wurde, zwölf Betriebe überprüft und 13 Proben eingeholt. Darüber hinaus gaben Weinbau- und Weinkellerei-Betriebe in dieser Zeit eine Vielzahl von Eigenkontrollen in Auftrag. Seit Mitte Februar bis heute prüfte das Amt eigenen Angaben zufolge weitere 21 Betriebe und entnahm nochmals 128 amtliche Proben. Vorwürfe der Untätigkeit oder zu langsamen Arbeitsweise möchte die Behörde nicht auf sich sitzenlassen.

Im Namen des Sächsischen Weinbauverbandes stellt dessen Chef Christoph Reiner klar, dass Proben unbedingt sein müssten. Es gehe auch nicht darum, diese jetzt plötzlich einzustellen. Die Winzer sollten ruhig immer das Gefühl haben, dass ihnen jemand auf die Finger schaue. Gleichzeitig warnte Reiner am Freitag davor, mögliche frühere Versäumnisse jetzt durch Übereifer ausgleichen zu wollen.

Dem Geschäftsführer der Sächsischen Winzergenossenschaft Lutz Krüger geht es zudem darum, nicht von europäischen Standards abzuweichen. Ihm lägen Protokolle von zertifizierten Laboren aus anderen deutschen Weinbaugebieten vor, die selbst einen Höchstwert von 0,04 Mikrogramm pro Kilogramm als problemlos vereinbar mit EU-Normen bezeichneten, so Krüger. Er verstehe nicht, weshalb Sachsen auf diesem Gebiet jetzt einen Sonderweg beschreite.