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Reemtsma-Entführer wegen versuchten Mordes angeklagt

Der frühere Reemtsma-Entführer Drach steht möglicherweise bald wegen versuchten Mordes vor Gericht. Die Anklage wurde jetzt in Köln erhoben.

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Thomas Drach muss wieder vor Gericht: In Köln erwartet den früheren Reemtsma-Entführer ein Prozess wegen mehrerer Raubüberfälle.
Thomas Drach muss wieder vor Gericht: In Köln erwartet den früheren Reemtsma-Entführer ein Prozess wegen mehrerer Raubüberfälle. © Michael Probst/AP Pool/dpa (Archiv)

Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist wegen dreier Überfälle auf Geldtransporter unter anderem des versuchten Mordes angeklagt worden. Der 60-Jährige schweige zu den Vorwürfen, teilte am Donnerstag das Landgericht Köln mit. Mitangeklagt ist ein 52 Jahre alter Niederländer, der ihm geholfen haben soll. Im Mai war Drach von den Niederlanden an Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er im Februar in einer Amsterdamer Wohnung festgenommen worden war.

1996 hatte Drach zusammen mit Komplizen den Hamburger Erben der Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, entführt. Dafür war er zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln hat seine Unterbringung in Sicherungsverwahrung beantragt.

Der in Erftstadt bei Köln geborene Drach soll 2018 und 2019 drei Überfälle auf Geldtransporte in Köln und Frankfurt/Main begangen haben. Der Vorwurf des versuchten Mordes bezieht sich auf den Überfall in Frankfurt.

Dabei soll Drach dem Geldboten die Geldkassette entrissen haben und dann weggelaufen sein. Der Geldbote habe in dieser Situation einen Schuss auf den flüchtenden Drach abgegeben. Daraufhin habe dieser im Laufen mit einem Revolver auf den Geldboten geschossen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen.

Habgier und Verdeckungsabsicht

Der Geldbote wurde den Angaben zufolge von der Kugel im linken Bein getroffen, wodurch ihm die Oberschenkelvene zerfetzt wurde. Er verlor eineinhalb bis zwei Liter Blut, musste notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden. Neben körperlichen Beeinträchtigungen leide er auch psychisch erheblich unter den Folgen des Vorfalls.

Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Habgier und Verdeckungsabsicht. Bei dem Überfall am Flughafen Köln/Bonn hatte Drach den Angaben zufolge mit einem Sturmgewehr auf den Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma geschossen. Dieser erlitt einen Durchschuss des rechten Oberschenkels mit anschließendem Einschuss in den linken Oberschenkel. Er musste ebenfalls notoperiert und intensivmedizinisch betreut werden.

Außer versuchtem Mord werden Drach angelastet: besonders schwerer Raub in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in zwei Fällen, Verstoß gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung und Brandstiftung in drei Fällen. Insgesamt soll Drach 141.831 Euro erbeutet haben.

Drachs Verteidiger erklärte am Donnerstag auf dpa-Anfrage: "Die Beweislage ist denkbar schlecht und der größte Teil der Vorwürfe spekulativ."

Dem mitangeklagten Niederländer wird zur Last gelegt, den zweiten Überfall in Köln gemeinschaftlich mit Drach begangen und ihm bei der Tat in Frankfurt geholfen zu haben. In allen drei Fällen sollen die Täter jeweils das erste Fluchtfahrzeug angezündet haben.

Das Landgericht Köln prüft nun, ob gegen Drach und seinen mutmaßlichen Komplizen ein hinreichender Tatverdacht besteht. Sollte dies so sein, wird das Hauptverfahren eröffnet. Dies werde erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern, teilte das Landgericht mit. (dpa)