Herr Liebl, an uns hat sich ein Leser gewandt, weil der mobile Blitzer des Landkreises auf der B 173 von Kesselsdorf in Richtung Grumbach vor der Mittelleitplanke aufgestellt war. Die Funktion der Leitplanke zum Schutz war damit an dieser Stelle aufgehoben. Ist so etwas zulässig?