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Dipps: Welches Menschenrecht?

Eine Ausstellung in der Stadtkirche vergleicht Grundgesetz, EU-Recht und UN-Menschenrechts-Charta. Es geht dabei auch um ganz praktische Dinge.

Von Franz Herz
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Anja Philipp, Jugendsozialmitarbeiterin im Kirchenbezirk mit Celina Hertel und und Susanne Abendroth von der Bezirksjugendkammer (v.l.) bei der Ausstellungseröffnung.
Anja Philipp, Jugendsozialmitarbeiterin im Kirchenbezirk mit Celina Hertel und und Susanne Abendroth von der Bezirksjugendkammer (v.l.) bei der Ausstellungseröffnung. © Egbert Kamprath

Die nächsten sechs Wochen wird die Stadtkirche Dippoldiswalde auch zum Ausstellungsraum. Eine Wanderausstellung, die aus Nürnberg kam und anschließend weiter nach Freiberg geht, ist hier zu sehen. Sie dreht sich um das Thema Menschenrechte und wurde am Freitag offiziell eröffnet.

Menschenrechte und kein Richter dafür

Dabei gab Agnes Schurig, Juristin und Referentin im Sächsischen Sozialministerium, eine fachliche Einführung in das Thema. Sie legte die Unterschiede zwischen den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes, der europäischen Menschenrechtskonvention und den 30 Punkten der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen dar.

Die Rechte auch im Alltag

Für die ersten beiden gibt es Gerichte in Karlsruhe und Straßburg, wo die Rechte eingeklagt werden können. Das fehlt der UN-Menschenrechts-Charta. Dennoch ist sie ein weltweiter Maßstab, an dem sich auch Diktatoren messen lassen müssen. „Wir leben in unserer Welt mit der UN-Menschenrechts-Charta besser als vorher“, sagte Schurig.

Die Ausstellung ist informiert über die Menschenrechte und regt an, auch im alltäglichen Verhalten nachzudenken. Mancher Satz gegenüber anderen kann nett gemeint sein, kann aber auch übergriffig sein. Auch dieser Bereich kleiner, alltäglicher Rechtsverletzungen wird in der Ausstellung dargestellt.

Die Schau in der Stadtkirche Dippoldiswalde ist bis Ende November von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr zu sehen.