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Coronaregeln: Klage gegen Dippser Oberbürgermeisterin

Ein Ortschaftsratsmitglied wollte vor dem Verwaltungsgericht eine Sitzung erzwingen. Dafür hätte er aber jemand anders verklagen müssen.

Von Franz Herz
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Tino Kühn steht vor der Alten Pforte in Dipps, wo sonst der Ortschaftsrat tagt. Er ist nicht einverstanden, dass wegen Corona Ortschaftsratssitzungen ausfallen. Deswegen ist er vors Verwaltungsgericht gezogen.
Tino Kühn steht vor der Alten Pforte in Dipps, wo sonst der Ortschaftsrat tagt. Er ist nicht einverstanden, dass wegen Corona Ortschaftsratssitzungen ausfallen. Deswegen ist er vors Verwaltungsgericht gezogen. © Egbert Kamprath

Der Dippser Ortschaftsrat Tino Kühn (Freie Wähler) hat Oberbürgermeisterin Kerstin Körner (CDU) vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Es ging um die Frage: Darf der Ortschaftsrat Dippoldiswalde auch unter Corona-Bedingungen tagen oder nicht?

Sitzung wegen Corona-Regeln kurzfristig abgesagt

Für den 10. Januar stand eigentlich eine Sitzung des Ortschaftsrats im Kalender von Tino Kühn. Jedoch ist die Zusammenkunft des Miniparlaments ausgefallen. Die Vorgeschichte lief zwischen dem Büro von Körner und Ortsvorsteher Dirk Massi (Unabhängige Bürger).

Es wäre am 10. Januar um zwei Bauanträge und um das Budget des Ortschaftsrats gegangen. Die Oberbürgermeisterin hatte entsprechend der sächsischen Corona-Verordnung vom 22. November 2021 den Ortsvorsteher gebeten, keine Präsenz-Sitzungen zu machen. Der Ortsvorsteher hat nochmal mit dem Rathaus telefoniert und schließlich eine Mail an alles Ortschaftsräte geschickt und die offizielle Sitzung abgesagt. Außerdem hat die Stadtverwaltung den Termin aus dem Ratsinformationssystem der Stadt gelöscht. Damit war Tino Kühn nicht einverstanden. Ihm erschien das wie ein Verbot der Sitzung.

Am Freitag Eilantrag, am Sonnabend Gerichtsentscheid

Er ging am 6. Januar, einem Freitag, zu Gericht und stellte einen Eilantrag. Erstens sollte damit die Oberbürgermeisterin verpflichtet werden, die Sitzung zu gestatten, zweitens sollte das Gericht sie anweisen, wieder alle Sitzungen der Ortschaftsräte ins Ratsinformationssystem zu stellen.

Das Gericht hat eine Stellungnahme der Oberbürgermeisterin angefordert, die sie am Sonnabend verfasst hat. Noch am selben Tag hat das Verwaltungsgericht Dresden den Antrag von Kühn abgelehnt und ihm die Kosten des Verfahrens aufgelegt. Das Gericht argumentiert, dass diese Entscheidung auf die Schnelle nicht möglich sei, da die Sitzung, um die es geht, schon am 10. Januar stattfinden sollte.

Ortsvorsteher: Das war eine Einzelaktion

Außerdem argumentiert das Gericht, dass es ja nicht Sache der Oberbürgermeisterin sei, eine Ortschaftsratssitzung zu gestatten oder zu untersagen. Das ist laut Gemeindeordnung allein Aufgabe des Ortsvorstehers. Auch hat die Oberbürgermeisterin nicht angedroht, dass sie in irgendeiner Weise eingreifen werden, sollte die Sitzung doch stattfinden. Um die Sitzung zu erzwingen, hätte Kühn also Ortsvorsteher Dirk Massi verklagen müssen, folgt daraus.

Dieser sagte, dass er ohnehin von dem Vorgehen des Ortschaftsratsmitglieds sehr überrascht gewesen sei. „Das war eine Einzelaktion. Davon haben auch die anderen im Ortschaftsrat nichts gewusst“, sagt er.

Kühn sieht einen Erfolg trotz Ablehnung seiner Klage

Kühn ist im ersten Anlauf nicht in den Ortschaftsrat gewählt worden, konnte aber von der Liste der Freien Wähler nachrücken, als Dirk Massi zum Ortsvorsteher gekürt wurde. Er sieht in der Feststellung, dass die Oberbürgermeisterin kein Recht hat, eine Ortschaftsratssitzung zu untersagen, schon einen Erfolg für sich.

Infos im Amtsblatt nur unter Vorbehalt

Auch im zweiten Punkt bekam Kühn nicht recht, weil offizielle Bekanntmachungen in Dippoldiswalde über das Amtsblatt oder die Aushangkästen laufen. So argumentierte auch die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gericht. „Das Ratsinformationssystem dient als zusätzliches digitales Informationsmittel der Stadtverwaltung Dippoldiswalde für die Gremienarbeit“, argumentiert Körner gegenüber dem Gericht.

Hier beißt sich die Katze aber in den Schwanz, denn im aktuellen Amtsblatt steht zwar eine Rubrik „Termine der Sitzungen der Ortschaftsräte“. Dort steht weiter, dass die gedruckten Termine unter Vorbehalt sind und „Aktuelle Sitzungstermine finden Sie unter https://ris-dippoldiswalde.zv-kisa.de“. Das ist nichts anderes als das Ratsinformationssystem. Wenn das Amtsblatt darauf verweist, ist es mehr als ein zusätzliches Informationsmittel für die Gremien.