DDR-Siedlung in Leisnig zwischen illegal und legal

Leisnig. Die Idylle auf ihrem Wochenendgrundstück am Rande des Ortsteiles Klosterbuch kann Renate Lange nicht so recht genießen. Der Landkreis habe ihr gedroht, bauliche Anlagen wie die Laube auf ihrem Grundstück abreißen zu müssen.
Dieses Damoklesschwert schwebt mehr oder weniger auch über ihren Nachbarn. Von glücklichen Stunden auf dem ehemaligen Weinberg der Zisterzienser-Mönche kann im Moment jedenfalls nicht die Rede sein.
Grundstücksbesitzer drängen auf Lösung
Weil es dieses Problem schon länger gibt, forderte Renate Lange in einer zurückliegenden Ratssitzung die Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter zum Handeln auf. Die Kreisverwaltung habe ihr mitgeteilt, dass es an der Stadt Leisnig sei, die Siedlung zu legalisieren. „Ich brauche eine Lösung“, so Renate Lange.
Bauamtsleiter Thomas Schröder gab in der Ratssitzung zu: „Wir drehen uns im Kreis. Das ist unschön.“ Er schlägt vor, einen Aufstellungsbeschluss zu erarbeiten, damit ein Signal in Richtung Landratsamt gesendet wird. Grundübel ist, dass es für die insgesamt 16 Grundstücke am Rande Klosterbuchs bislang keinen Bebauungsplan gibt.
Die Gärten wurden Schätzungen zufolge in den 1970er-Jahren angelegt. Von heutigen Regelungen konnte damals freilich niemand etwas ahnen. Trotzdem werden diese bei von Eigentümern geplanten Änderungen oder Erweiterungen von der Baubehörde beim Landratsamt zugrunde gelegt.
Waldabstand ist ein Knackpunkt
Schon geraume Zeit beschäftigt sich die Bauverwaltung der Stadt Leisnig damit, wie das geändert werden kann. Probleme gibt es mehrere: Die Zuwegung zur Siedlung ist teilweise im Eigentum von Sachsenforst.
Eingetragene und dauerhafte Nutzungsrechte gibt es nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Also ist nicht sichergestellt, dass Rettungsdienste die Siedlung jederzeit erreichen. Damit gilt sie als nicht erschlossen.
Weiter geht es mit Abständen. Zwischen den Wochenendgrundstücken und dem Wald müssen mindestens 30 Meter Abstand sein. Das ist in der jetzigen Konstellation nicht einzuhalten. Hier und da sind es gerade einmal um die zehn Meter Abstand.
Chancen auf Genehmigung sind gering
Ob es dafür für diesen Standort eine Ausnahme von den gesetzlichen Vorschriften geben kann, das soll nun neben anderen Details in einem Bebauungsplanverfahren geklärt werden. Den Aufstellungsbeschluss will die Verwaltung den Stadträten Schröder zufolge im Herbst vorlegen. Ziel sei dann auch, in diesem Zusammenhang Wegerechte zu klären, damit es eine öffentlich gewidmete Zuwegung zu dem Standort geben kann.
Der Standort, das betonen sowohl der Amtsleiter als auch Bürgermeister Tobias Goth (CDU), soll auch in Zukunft einer Wochenendnutzung vorbehalten sein. Das heißt, einen dauerhaften Wohnsitz dürfen sich die Eigentümer dort nicht einrichten.
Das Planungsverfahren müssen die Grundstücksbesitzer selbst bezahlen. Es wird entsprechende Verträge geben. Die Chancen auf eine Genehmigung sind gering. „Wir werden den B-Plan wahrscheinlich nicht zu Ende führen können“, prognostizierte Thomas Schröder. Ein Konsens in jedem strittigen Punkt hat sich zumindest in bisherigen Gesprächen nicht angedeutet.