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Diebstahl auf heimtückische Weise

Dem Angeklagten werden zwei Einbrüche in einen Getränkemarkt vorgeworfen. Er will aber nur einmal dabei gewesen sein.

Von Frank Korn
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Vor dem Amtsgericht Döbeln ist der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt worden.
Vor dem Amtsgericht Döbeln ist der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt worden. © André Braun/Archiv

Döbeln. Die Summen, um die es bei zwei Einbrüchen gegangen ist, sind nicht alltäglich. Der Angeklagte soll jeweils im September und Oktober 2019 in einem Getränkemarkt in Hohenstein-Ernstthal eingebrochen sein und Getränke, Tabakwaren, Alkohol und Süßigkeiten gestohlen haben. Einmal für 1690 Euro und einmal für 2580 Euro. 

Der Angeklagte stammt aus Hohenstein-Ernstthal und wohnt jetzt in Lunzenau. Als die Anklage erhoben wurde, lebte er jedoch in der Region Leisnig. Deshalb wird die Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln geführt. Richterin Marion Zöllner überlässt dem 19-Jährigen das Wort. 

Er bekennt freimütig, dass er einen holprigen Weg hinter sich hat. „Ich war alkohol- und drogenabhängig“, sagt er. Er stellt aber klar, dass er nur bei einem der beiden Einbrüche dabei war. Und auch habe nicht er selbst den Schlüssel besorgt. Das sei ein Komplize gewesen, dessen Mutter in dem Getränkemarkt gearbeitet habe.

Beute wird teilweise verkauft

„Ich hatte manchmal weniger als nichts. Meine Eltern brachen den Kontakt zu mir ab, meine Freundin verließ mich“, berichtet der Angeklagte von dieser schlimmen Phase in seinem Leben. An dem besagten Abend habe er einen Anruf von seinem Komplizen erhalten und zusammen mit einem dritten Mann seien sie in den Getränkemarkt eingebrochen. „Wir sind mit Rucksack und Einkaufstasche hin und haben die mit allem gefüllt, was uns in den Sinn kam“, so der 19-Jährige. Das Diebesgut sei in seiner damaligen Wohnung gelagert worden. Einiges wie zum Beispiel Zigaretten hätten sie verkauft.

Anfang dieses Jahres habe er jedoch erkannt, dass sein Leben so nicht weitergehen kann. „Ich habe das Gespräch mit meinen Eltern gesucht und gesagt, dass ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen will“, berichtet der Angeklagte. Er habe einen Entzug gemacht, danach einige Monate in Bockelwitz in einem Projekt für suchtkranke Menschen gelebt. Im Mai begann er eine Langzeittherapie, die Mitte Oktober endete. „Ich habe das Vertrauen meiner Eltern zurückgewonnen“, sagt der 19-Jährige. Sein Vater habe ihm in der Firma, in der er arbeitet, einen Job besorgt. „Er ist praktisch mein Chef“, so der Angeklagte.

Einbrecher legen falsche Spur

Der Mittäter des Angeklagten wird nun als Zeuge befragt. Er ist für die beiden Einbrüche vor dem Amtsgericht Zwickau verurteilt worden. Er war es, der seiner Mutter den Schlüssel zum Getränkemarkt entwendet hat. Er gibt zunächst an, dass der Angeklagte nur bei einem Einbruch dabei war, korrigiert sich aber dann, dass er doch bei beiden Taten mitwirkte. Beim ersten Mal seien der Zeuge und der dritte Mann noch einmal zum Markt, um ein Fenster anzukippen. Damit sollte eine falsche Spur gelegt werden.

Daran, dass seine beiden Komplizen das Fenster nachträglich öffneten, kann sich der Angeklagte erinnern. Beim zweiten Einbruch sei er nicht dabei gewesen, betont er erneut.

Diebstahl mit hohem Schaden

Diese Mutter des Komplizen, die ebenfalls als Zeugin geladen ist, sagt aus, dass sie von ihrem zweiten Sohn gehört hat, dass einmal zwei und einmal drei Personen eingebrochen sind. Sie hatte die Tür zum Personaleingang des Marktes zweimal zugeschlossen, am Montag nach dem zweiten Einbruch habe sie den Schlüssel aber nur einmal drehen müssen. Daraufhin sei ihr und ihrer Kollegin der Verdacht gekommen, dass ihr Sohn dahinter stecken könnte. Anzeige hatte schließlich die Kollegin gestellt, die ebenfalls als Zeugin ausgesagt hat.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Angeklagte bei dem ersten Einbruch in den Getränkemarkt dabei gewesen ist. Die zweite Tat könne ihm nicht nachgewiesen werden. Es handele sich um einen Diebstahl mit hohem Schaden. Die Staatsanwältin beantragt eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro, zu zahlen an den Verein Oase e.V. in Mittweida. Zudem soll der 19-Jährige einen Drogentest machen und eine Suchtberatung aufsuchen. Richterin Marion Zöllner folgt diesem Antrag. „Ich hoffe, dass sie die Kurve bekommen haben“, sagt sie.

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