Diebstahl auf heimtückische Weise
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![Vor dem Amtsgericht Döbeln ist der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt worden.](https://image.saechsische.de/784x441/8/k/8kpp3jjm83xm3decaua6yr56d238h61v.jpg)
Döbeln. Die Summen, um die es bei zwei Einbrüchen gegangen ist, sind nicht alltäglich. Der Angeklagte soll jeweils im September und Oktober 2019 in einem Getränkemarkt in Hohenstein-Ernstthal eingebrochen sein und Getränke, Tabakwaren, Alkohol und Süßigkeiten gestohlen haben. Einmal für 1690 Euro und einmal für 2580 Euro.