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Diebstahl auf heimtückische Weise

Dem Angeklagten werden zwei Einbrüche in einen Getränkemarkt vorgeworfen. Er will aber nur einmal dabei gewesen sein.

Von Frank Korn
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Vor dem Amtsgericht Döbeln ist der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt worden.
Vor dem Amtsgericht Döbeln ist der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt worden. © André Braun/Archiv

Döbeln. Die Summen, um die es bei zwei Einbrüchen gegangen ist, sind nicht alltäglich. Der Angeklagte soll jeweils im September und Oktober 2019 in einem Getränkemarkt in Hohenstein-Ernstthal eingebrochen sein und Getränke, Tabakwaren, Alkohol und Süßigkeiten gestohlen haben. Einmal für 1690 Euro und einmal für 2580 Euro. 

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