Döbeln
Merken

Geflügel muss weiter im Stall bleiben

Das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in Mittelsachsen bleibt hoch. Fälle gibt es unter anderem in einem Nachbarlandkreis.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Hühner und anderes Federvieh dürfen derzeit nicht ins Freie.
Hühner und anderes Federvieh dürfen derzeit nicht ins Freie. © Arvid Mueller

Mittelsachsen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen weist noch einmal alle Geflügelhalter auf die steigende Gefahr der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest über Wildvögel in die Hausgeflügelbestände hin.

Am 7. Januar 2021 wurde im Landkreis die Aufstallung in bestimmten Risikogebieten mit erhöhter Geflügeldichte und in der Nähe größerer Gewässer angeordnet.

Die Risikobeurteilung als Grundlage dieser Anordnung hat die Landesdirektion Sachsen durchgeführt. Diese wurde nun nach vier Wochen erneut geprüft und das Risiko der Einschleppung weiterhin als hoch eingeschätzt. Die Anzahl der gemeldeten Fälle bei Wildvögeln und auch bei Nutzgeflügel nehmen in den vergangenen Wochen zu.

In diesem Jahr wurden bereits 56 Fälle von hochpathogener Influenza-Virus-Infektion (HPAI) bei Hausgeflügel und 192 Fälle bei Wildvögeln gemeldet. Auch in Sachsen kam es in den vergangenen Tagen zu Feststellungen von Geflügelpest bei Wildvögeln unter anderem in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge.

Bei Infektion droht Tötung des Gesamtbestands

„Wir appellieren an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor einer Einschleppung der hochpathogenen Viren zu schützen. Jede Einschleppung führt zur Tötung des Gesamtbestandes“, erklärt Dr. Anke Kunze vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. In den Risikogebieten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben angebracht sind, werden nur anerkannt, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt.

Kunze: „Auch alle anderen Geflügelhalter sollten ihre Tiere vor jeglichen Kontakten mit Wildvögeln schützen.“ Daher die Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken zu dem Wildvögel Zugang haben, Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren und vorm Betreten des Stalles das Schuhwerk wechseln, lauten die Tipps der Behörde.

Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Eine interaktive Karte der Gebietskulisse ist unter www.mittelsachsen-atlas.de/atlas, Stichwort Geflügelpest einsehbar.

Mehr lokale Nachrichten aus Döbeln und Mittelsachsen lesen Sie hier.