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Schuldfähigkeit bei Leisnigerin wird geprüft

Eine Frau aus Leisnig soll einen Brand in einem Einfamilienhaus verursacht haben. Zu einem Urteil kommt es jedoch nicht.

Von Frank Korn
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Die Verhandlung ist vertagt. Zunächst soll ein Gutachten erstellt werden.
Die Verhandlung ist vertagt. Zunächst soll ein Gutachten erstellt werden. © André Braun/Archiv

Döbeln/Leisnig. Still und in sich gekehrt sitzt die Angeklagte auf ihrem Platz. Der 41-Jährigen wird fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen.

Gegen einen Strafbefehl hatte ihr Anwalt Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung vor dem Döbelner Amtsgericht kommt. Im November 2019 soll die Angeklagte einen Ofen im Obergeschoss eines Einfamilienhauses in Leisnig befeuert, danach aber die Ofentür nicht verschlossen haben.

Sie habe dann das Haus verlassen. Es kam zum Funkenflug, vor dem Ofen liegende Gegenstände fingen Feuer. Die Feuerwehr konnte den Schwelbrand zügig löschen. Dennoch war das Haus für eine gewisse Zeit nicht bewohnbar.

Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen

Rechtsanwalt Thomas H. Fischer stellt den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. Zumindest für die Zeit, in der die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten besprochen werden. „Es gibt Probleme bei meiner Mandantin, die zu ihrem Schutz nicht öffentlich bekannt werden sollten“, sagt er zur Begründung.

Richterin Ines Opitz stimmt dem Antrag des Verteidigers zu. Nach Anhörung der Angeklagten steht fest, dass an diesem Tag kein Urteil gefällt wird. Die geladenen Zeugen müssen noch nicht aussagen. Es wird ein Gutachten zur Schuldfähigkeit der Angeklagten in Auftrag gegeben. Erst danach soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

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