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Dresden
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Aus Frust zum Feuerzeug gegriffen

Ein 43-Jähriger zündelte im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Pfotenhauerstraße in Dresden. Das Gericht sah nun mildernde Umstände.

Von Alexander Schneider
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Ein Dresdner zündelte Im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Pfotenhauerstraße, dann rief er selbst die Feuerwehr.
Ein Dresdner zündelte Im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Pfotenhauerstraße, dann rief er selbst die Feuerwehr. © Uwe Soeder

Dresden. Es war ganz offensichtlich ein rabenschwarzer Tag im Leben eines 43-jährigen Oberlausitzers, der seit einigen Jahren in Dresden wohnt. Im Mai 2019 war seine Mutter gestorben, außerdem ärgerte er sich darüber, dass viele ihren Müll angeblich im Keller des Mehrfamilienhauses in der Pfotenhauerstraße entsorgten – und seine Beschwerden an die Vonovia angeblich ins Leere liefen.

Am späten Abend des 6. Juni, als der Bewohner gegen 23.30 Uhr von einem Dönerladen zurückkam, griff der Mann zum Feuerzeug. Er steckte im Keller Papier und Pappe in Brand – es sollte wohl ein Denkzettel werden.

Glücklicherweise wurde durch den Brand niemand verletzt. Der 43-Jährige rief selbst die Polizei um Hilfe, die ihrerseits die Feuerwehr alarmierte. Noch ehe die Retter eingetroffen waren, hatten jedoch drei Maler die Flammen gelöscht. Sie waren kurz vor Mitternacht zur Nachtschicht in dem Reko-Haus eingetroffen, um ungestört von Mieterbewegungen den Fußboden streichen zu können. 

Plötzlich stand der 43-Jährige vor ihnen und sprach von dem Brand. Die Maler wollten schnell löschen, doch da hatte der Mann ihnen die Tür vor der Nase zugeschlagen. Die Maler mussten erst mit einem Generalschlüssel wieder öffnen, ehe sie mit drei Eimern Wasser die Gefahr schnell gebannt hatten. 

Nach erstem Prozess war Begutachtung nötig

Am Montag stand der Landschaftsgärtner zum zweiten Mal wegen dieser Geschichte vor dem Amtsgericht Dresden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vor. Durch Ruß und Hitze war ein Schaden von mehr als 22.000 Euro verursacht worden. Die erste Hauptverhandlung im Amtsgericht Dresden war im Dezember vergangenen Jahres abgebrochen worden. Ein psychiatrischer Gutachter sollte klären, ob der Angeklagte bei der Tat überhaupt schuld- und steuerungsfähig gewesen sein kann.

Wie in der ersten Hauptverhandlung gab der Angeklagte, der unter Betreuung steht, die Vorwürfe umfassend zu. Es sei nicht seine Absicht gewesen, Menschen zu gefährden. Sein Mandant sei mit der Situation überfordert gewesen, sagte Verteidiger Andreas Gumprich. Der Tod seiner Mutter und die damit zusammenhängenden Formalitäten hätten den Angeklagten an seine Grenzen gebracht.  

Das Gericht vernahm mehrere Zeugen, darunter einen Maler und Polizeibeamte. Die Polizei hatte den Täter schnell ermittelt. Der Mann war bekannt, weil er schon öfter angerufen hatte. Ein Ermittler sprach davon, der Angeklagte habe eine Affinität zu Polizei und Rettungsdiensten, auch Geltungsbedürfnis könnte eine Rolle spielen.

In der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der Angeklagte die Tür zum Keller bewusst geschlossen hatte. Allerdings war es ihm nicht darum gegangen, die Maler vom Löschen abzuhalten. Tatsächlich sei ihm am Notruftelefon geraten worden, die Tür zu verschließen, damit die Flammen weniger Luft bekommen, sagte Verteidiger Gumprich.  

„Luft verschafft“

Ein psychiatrischer Gutachter berichtete nun, dass der Angeklagte an einer ausgeprägten Intelligenzminderung leide, die möglicherweise angeboren ist. Er könne das Unrecht zwar einsehen, seine Steuerungsfähigkeit sei jedoch massiv beeinträchtigt. Mit der Tat habe er sich in einer Situation „Luft verschafft“, die ihn überfordert habe.

Das Schöffengericht verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und wertete die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit strafmildernd. „Wir gehen davon aus, dass es eine einmalige Tat war“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte bereue seine Tat und habe das glaubwürdig rübergebracht.

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