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Erneuter Kindesmissbrauch: Angeklagter muss wieder in die Sicherungsverwahrung

Eineinhalb Jahre nach dem Urteil musste der Kindesmissbrauch eines Wiederholungstäters aus Pirna am Landgericht Dresden neu aufgerollt werden. Von ihm geht weiter eine Gefahr aus.

Von Alexander Schneider
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Zum zweiten Mal musste sich eine Jugendschutzkammer am Landgericht Dresden mit den Taten eines 47-Jährigen befassen. Er hat sich 2020 an einem vierjährigen Jungen vergangen.
Zum zweiten Mal musste sich eine Jugendschutzkammer am Landgericht Dresden mit den Taten eines 47-Jährigen befassen. Er hat sich 2020 an einem vierjährigen Jungen vergangen. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Weil sich ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter an einem vierjährigen Kind verging, hat das Landgericht Dresden in einem zweiten Prozess nun erneut die Unterbringung des 47-Jährigen in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Angeklagte war bereits Mitte 2021 wegen schweren Missbrauchs von Kindern und einem Dutzend Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verurteilt worden. Damals erhielt er vier Jahre und acht Monate Haft mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Doch der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil im Mai 2022 wegen formaler Fehler: Die Mitarbeiter der Führungsaufsichtsstelle hatten in 13 Fällen keine "wirksamen" Strafanträge gestellt. Daher konnte der Angeklagte für diese Verstöße – ihm war jeglicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung untersagt – nicht verurteilt werden. Der Prozess musste daher bezüglich der Strafhöhe für den verbliebenen schweren sexuellen Missbrauch erneut aufgerollt werden.

Am Donnerstag verurteilte eine Jugendschutzkammer den inzwischen schuldeinsichtigen Angeklagten, der sich seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet, zu zweieinhalb Jahren Haft und der anschließenden Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Dort muss der Betroffene dann regelmäßig im Hinblick auf die Frage, welche Gefahr von ihm ausgeht, begutachtet werden. Bei einer Strafe unter zwei Jahren - wie es sein Verteidiger Bert Albrecht nun forderte - wäre auch die Anordnung der Unterbringung nicht mehr möglich gewesen.

Gezielt Kontakt gesucht

Im Jahr 2020 hatte der Angeklagte Kontakt zu der Familie mit dem Jungen gesucht, auch dort übernachtet. Das Kind habe regelmäßig Wochenenden bei dem 47-Jährigen verbracht. Dabei soll er dem Jungen einmal beim Duschen auch ans Glied gefasst haben. Aufgrund der vorangegangenen Verurteilung des Täters wird dieser Vorwurf als schwerer Missbrauch klassifiziert.

Der einschlägig vorbestrafte Landschaftsgärtner aus Pirna ist pädophil und hatte sich schon vor Jahren wiederholt und weit erheblicher an Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren vergangen. Eine Therapie war erfolglos geblieben. Nach einem psychiatrischen Gutachten geht von dem nicht therapierten Mann weiter eine Gefahr aus.

Das Gutachten sei, so die Vorsitzende Richterin, "an Klarheit nicht zu überbieten". Sie sagte zu dem Angeklagten, er habe das Vertrauen der Familie gezielt ausgenutzt. Er sei mehrfach sehr schnell rückfällig geworden, vor einer Freilassung müsse er intensiv an sich arbeiten.