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Falscher Räuber sitzt fünf Monate in U-Haft

Kurioser Prozess am Landgericht Dresden: Ein angeklagter Tankstellenräuber wird von dem wohl "echten" Täter entlastet und kommt auf freien Fuß.

Von Alexander Schneider
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Ausgeraubte Tankstelle im März des vergangenen Jahres: Nun nimmt der Prozess gegen den vermeintlichen Täter eine erstaunliche Wende.
Ausgeraubte Tankstelle im März des vergangenen Jahres: Nun nimmt der Prozess gegen den vermeintlichen Täter eine erstaunliche Wende. © Foto: Tino Plunert

Dresden. Ein 49-jähriger Dresdner stand lange unter dem dringenden Verdacht, die Shell-Tankstelle in der Löbtauer Straße am 22. März 2022 überfallen haben. Silvio Z. lebte ohne festen Wohnsitz ganz in der Nähe des Tatorts, mehrfach vorbestraft, Drogenkonsument. Als er auch noch als Verursacher einer DNA-Spur auf einem Pappdeckel, den der Räuber verwendet hatte, feststand, wurde Z. Ende 2022 verhaftet.

Am Freitag nun hat der Prozess gegen Z. am Landgericht Dresden begonnen – und sich als spektakulärer Fall entpuppt. Denn der "echte Täter" hat sich inzwischen gemeldet und jetzt Silvio Z. entlastet.

Laut Anklage stürmte ein maskierter Täter am 22. März 2022 um 20.11 Uhr mit vorgehaltenem Revolver in den Verkaufsraum, bedrohte den Kassierer und forderte das Bargeld. "Du musst hier nicht den Helden spielen", habe er gesagt. Dann verschwand er mit etwas mehr als 100 Euro in der Dunkelheit. Auf besonders schwere räuberische Erpressung stehen mindestens fünf Jahre Haft.

"Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich das nicht gewesen bin", sagte Z. Er habe zwar "eine Vorgeschichte", jedoch in den letzten Jahren straffrei gelebt. Er sei oft an der Shell-Tankstelle gewesen, auch in den benachbarten Märkten wie Lidl, Aldi und DM. So erkläre er sich auch seinen genetischen Fingerabdruck auf der Pappe. Er sei Radfahrer, sammle auf diesen Kartonagen seine Einkäufe, ehe er sie nach dem Zahlen in den Rucksack verpackt. Ob er jedoch am Tattag auch dort gewesen sei, konnte Z. nicht mehr sagen.

Tatsächlich hatte die Polizei gut ermittelt, eine öffentliche Fahndung war erfolglos geblieben: Die zunächst unbekannte DNA-Spur auf dem Pappdeckel war identisch mit einer Spur, die vor vielen Jahren bei einem Automateneinbruch gesichert worden war – für den Silvio Z. verurteilt wurde. Die Ermittler machten ihn daher ausfindig, um seine DNA zu erhalten.

Haftbefehl nach DNA-Treffer

Mit der Spuren-Übereinstimmung erhärtete sich der dringende Tatverdacht gegen den 49-Jährigen. Er hatte sich zum Tatzeitpunkt in der Mobilfunkzelle aufgehalten, ist über 1,90 Meter groß, bei einer Durchsuchung fanden die Beamten auch schwarze Lederhandschuhe, wie sie der Täter getragen hatte – kurz: Die Indizienlage war erdrückend. Am 7. Dezember wurde Z. daher festgenommen.

In der Beweisaufnahme wurden als erste Zeugen Rechtsanwalt Robert Zukowski und sein Mandant, der 27-jährige Mario H., vernommen. Letzterer sitzt seit wenigen Wochen in Untersuchungshaft – er wurde unmittelbar nach dem Überfall auf die Jet-Tankstelle in der Löbtauer Straße am 11. März festgenommen. Der 27-Jährige räumte schnell ein, auch für den Überfall auf dieselbe Tankstelle im Februar verantwortlich zu sein. Beide Male war er mit einem Messer bewaffnet. Er wolle reinen Tisch machen, hoffe auf eine Drogentherapie.

Die Dresdner Strafverteidiger René Zebisch (l.) und Robert Zukowski vertreten einen Pechvogel und einen couragierten Räuber.
Die Dresdner Strafverteidiger René Zebisch (l.) und Robert Zukowski vertreten einen Pechvogel und einen couragierten Räuber. © Foto: Alexander Schneider

Sein Mandant habe ihm auch offenbart, im März 2022 die Shell-Tankstelle überfallen zu haben, sagte Zukowski. Für den Angeklagten Silvio Z. dürfte es ein Glücksfall gewesen sein, dass ausgerechnet Zukowski über den Strafverteidiger-Bereitschaftsdienst mit Mario H. zu tun hatte: Zukowskis Kanzleikollege René Zebisch verteidigt Silvio Z. Daher wusste Zukowski von dem Überfall auf die Shell-Tankstelle und einem Beschuldigten in U-Haft – nach H.s Offenbarung wohl zu Unrecht. Mario H. habe daher sofort gesagt, er wolle nicht, dass ein Unschuldiger seinetwegen bestraft wird, so Zukowski.

"Ich will für meine Sünden geradestehen"

Als Zeuge sagte H. nun: "Ich will für meine Sünden geradestehen", er habe ein "schlechtes Gewissen". Er sei akut heroinabhängig, habe auch mit anderen Betäubungsmitteln Erfahrungen. Er könne ohne Heroin morgens nicht aufstehen, um als Telefonist zu arbeiten. Sein Einkommen, 1.800 Euro, habe nur für zwei Wochen gereicht, er habe sich bei seinen Eltern und Freunden verschuldet, weil er das Geld für Drogen brauchte.

Der 27-Jährige lebte in einem Mehrfamilienhaus in der Schweriner Straße, ebenfalls nicht weit vom Tatort entfernt, ist auch über 1,90 Meter groß. Es gibt viele Parallelen zu Silvio Z. Bei der Waffe, so H., habe es sich um einen Schreckschussrevolver gehandelt. Er habe ihn nach der ersten Tat über eine Internetplattform verkauft – was er bereits gegenüber Ermittlern belegen konnte.

Mario H. würden zwar nun drei Tankstellenüberfälle vorgeworfen. Doch dank seiner Aufklärungshilfe und der Entlastung eines Unschuldigen könne sein Mandant auf eine Strafmilderung hoffen, sagte Zukowski.

Auch im Gerichtssaal unterstützte der "wahre" Räuber die Beweisaufnahme durch seine Anwesenheit bei den folgenden Zeugenvernehmungen. Mehreren Kunden, die an dem März-Abend Kraftstoff tankten, war der dunkel gekleidete, vermummte Mann aufgefallen. Einer hatte sogar den Kassierer vor ihm gewarnt. Als er in die Tankstelle eingebogen war, sah er, wie der Verdächtige den Verkaufsraum hatte betreten wollen, dann aber doch nicht hineinging. "Das kam mir komisch vor", so der 35-jährige Kaufmann.

"Du musst hier nicht den Helden spielen"

Der Kassierer leidet bis heute unter der Tat. Der 26-Jährige habe dort seit dem nicht mehr gearbeitet. Unmöglich. "Ich kann nachts nicht schlafen", sagte er, "ich sehe jedes Mal die Pistole vor meinem Kopf." Als er von der Tat und den Folgen berichtete, kämpfte er mit den Tränen. Trotzdem stimmte er zu, sich die Stimmen von Silvio Z. und Mario H. anzuhören. Sie wurden gebeten, den Satz "Du musst hier nicht den Helden spielen" zu sagen. Als H. sprach, zuckte der Geschädigte regelrecht zusammen. Obwohl der 26-Jährige sagte, er sei sich nicht zu 100 Prozent sicher, ob das die Stimme des Täters war, seine Reaktion sprach Bände.

Verteidiger René Zebisch mit seinem Mandanten Silvio Z. (r.), der noch am Freitag aus der U-Haft entlassen wurde.
Verteidiger René Zebisch mit seinem Mandanten Silvio Z. (r.), der noch am Freitag aus der U-Haft entlassen wurde. © Foto: Alexander Schneider

Verteidiger Zebisch erinnerte nach den Zeugenvernehmungen an seinen Haftprüfungsantrag. Er sehe keinen dringenden Tatverdacht seines Mandanten mehr. "Wir sind uns dessen bewusst", erwiderte Richterin Diana Büch, die Vorsitzende der Strafkammer. Das Gericht habe bereits darüber beraten und neige dazu, den Haftbefehl aufzuheben. Dann ging es doch schneller.

Büch begründete, dass die Indizien, die gegen Z. sprachen, erheblich waren. Doch inzwischen sei klar geworden, dass die Indizien auch für H. zuträfen. Beide seien über 1,90 Meter groß, die Schuhgröße stimme überein, beide seien in der Funkzelle gewesen, auch H.s genetischer Fingerabdruck sei auf der Pappe festgestellt worden, wenn auch als sogenannte Mischspur, deren Beweiskraft nicht so hoch ist. Doch auch dafür gibt es eine Erklärung: Sollte Täter H. die Pappe mit Handschuhen angefasst haben, könnte das der Grund sein, dass weniger DNA-Material daran gelangte, als vom Angeklagten ohne Handschuhe.

Fährtenhund lief wohl zum "echten" Täter

Und dann kam ein weiteres überraschendes Indiz für die Aufhebung des Haftbefehls hinzu: Die Polizei hatte unmittelbar nach der Tat einen Fährtenhund auf die Spur des Räubers angesetzt. Der Hund lief in den Hinterhof eines Mehrfamilienhauses in der Schweriner Straße. Dort wohnte Mario H., wie sie nun herausstellte.

Der Angeklagte könnte ein echter Pechvogel sein, ein Opfer tragischer Umstände. Er saß möglicherweise fünf Monate zu Unrecht im Gefängnis, doch die Entscheidungen, die dazu führten, sind juristisch nachvollziehbar, keine Fehler. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Indizienlage auch ausgereicht hätte, um Silvio Z. zu verurteilen.

Das große Glück des Angeklagten war nun offenbar, dass sein Verteidiger Zebisch und der Verteidiger des „echten“ Täters, Zukowski, Kanzleikollegen sind – und dass Mario H. Courage gezeigt hat, indem er auch diese Tat eingeräumt hat. Silvio Z. kann nun mit einem Freispruch und einer Entschädigung von rund 70 Euro für jeden Tag in U-Haft rechnen.

Der Prozess wird im Mai fortgesetzt. Das Gericht will die Verhandlung nicht überstürzt beenden und etwa auch ausschließen, dass sich Z. und H. abgesprochen haben könnten. Beide bestreiten das.