Update Dresden
Merken

Zufall verhindert Justizirrtum in Dresden: Mann nach fünf Monaten freigesprochen

Ein 49-jähriger wohnungsloser Dresdner saß fünf Monate zu Unrecht im Gefängnis. Zunächst hatte alles gegen ihn gesprochen – bis sich der echte Täter meldete.

Von Alexander Schneider
 6 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Kurz nach dem Überfall sichert die Polizei an einer Tankstelle in Dresden Spuren.
Kurz nach dem Überfall sichert die Polizei an einer Tankstelle in Dresden Spuren. © Tino Plunert

Dresden. Es hatte wirklich nicht mehr viel gefehlt, und Silvio Z. wäre für viele Jahre eingefahren. Auf besonders schwere räuberische Erpressung stehen mindestens fünf Jahre Haft. Doch wie die Dinge lagen, hätte der 49-jährige wohnungslose Dresdner sogar mit dem einen oder anderen Jährchen mehr rechnen können. Doch am Dienstag endete sein Prozess am Landgericht Dresden mit einem Freispruch.

Laut Anklage soll Z. am 22. März 2022 eine Shell-Tankstelle in der Löbtauer Straße in Dresden überfallen haben. Um 20.11 Uhr stürmte der maskierte Täter mit einem gezogenen Revolver in den Shop, hielt seine Waffe dem Kassierer vor den Kopf, forderte Geld: „Du musst hier nicht den Helden spielen!“ Dann sei der Räuber mit seiner Beute, gut 100 Euro, geflüchtet.

Die Polizei war schnell vor Ort, um Spuren zu sichern. Ein Fährtenhund lotste die Beamten 600 Meter weit in die Schweriner Straße, ohne Erfolg. Es gab gute Videobilder, aus denen die Ermittler Merkmale des Täters ableiteten: etwa 1,95 Meter groß, 30 Zentimeter lange Füße, schlank, hager. Und das Beste: Es gab auch eine DNA-Spur, gesichert auf einem Pappdeckel der benachbarten DM-Drogerie, den der Täter mit in den Verkaufsraum gebracht hatte.

Verteidiger René Zebisch mit seinem Mandanten Silvio Z. (r.).
Verteidiger René Zebisch mit seinem Mandanten Silvio Z. (r.). © Alexander Schneider

Eine identische DNA-Spur, gesichert bei einem Automaten-Aufbruch im Jahr 2004, passte zu der Pappdeckelspur. Silvio Z. war damals als Dieb dafür verurteilt worden. Also machten sich die Beamten im Spätsommer auf die Suche nach ihm. Sie wollten eine Speichelprobe. Z. wohnte bei einem Kumpel, nur eineinhalb Kilometer vom Tatort entfernt. Er speichelte bereitwillig – ohne die Folgen zu ahnen. Bei der Durchsuchung seiner Habe wurden schwarze Lederhandschuhe gefunden, die zu denen auf den Überwachungsbildern passten. Er ist gut 1,90 Meter groß, sein Handy war zur Tatzeit in der Funkzelle. Am 7. Dezember wurde Z. verhaftet. Es gab keinen Anlass für Zweifel, einmal davon abgesehen, dass der Hund zu einer anderen Adresse gelaufen war.

Im Februar und März 2023 überfällt ein Räuber, nun mit einem Messer bewaffnet, zweimal die Jet-Tankstelle, ebenfalls in der Löbtauer Straße. Am 11. März wird ein 27-Jähriger gefasst. Mario H. ist ein heroinsüchtiger Telefonist, verschuldet, am Ende. Er beichtet seinem Verteidiger Robert Zukowski die Überfälle und auf die Frage, ob es noch „Leichen im Keller“ gibt, gesteht H. auch noch den Überfall auf die Shell-Tankstelle im Jahr zuvor, bei der er einen Schreckschussrevolver eingesetzt habe.

Zukowski wusste, dass sein Kanzleikollege René Zebisch einen Mann vertritt, dem diese Tat vorgeworfen wird: Silvio Z. Mario H., der auf eine Drogentherapie hofft, wollte nicht, dass ein Unschuldiger für seine Tat verurteilt wird, so Zukowski. So kam es, dass er und sein Mandant H. Ende April zum Auftakt von Silvio Z.s Raub-Prozess als erste Zeugen gehört werden.

Tankstellen-Mitarbeiter ist traumatisiert

H. sagte, er sei der wahre Täter. Die Waffe habe er danach im Internet verkauft. Er wohnte in der Schweriner Straße, genau dort, wohin der Polizeihund die Beamten nach dem Raub geführt hatte. Der Zeuge ist ebenfalls größer als 1,90 Meter, hat die gleiche Schuhgröße wie Z., beide sind schlank und hager. Auch H.s Handy war zur Tatzeit in der Funkzelle eingeloggt – und inzwischen hatten die Ermittlungen ergeben, dass auch H.s DNA zumindest „nicht ausschließbar“ an der Pappe klebte. Es sei nicht ungewöhnlich, dass von dessen DNA deutlich weniger gefunden wurde, denn der Täter hatte Handschuhe an. Eine Sachverständige vom Landeskriminalamt Sachsen sprach von „Sekundärtransfer“, also etwa, dass Hautschuppen aus H.s Hosentasche über dessen Handschuhe an die Pappe gelangt sein könnten.

Am eindrücklichsten für Prozessbeteiligte wie Zuschauer war jedoch die Reaktion des Geschädigten. Der 28-Jährige ist traumatisiert, klagte über Schlafstörungen. Er sehe immer die Waffe vor seinem Kopf, sagte er. Als die Vorsitzende Richterin Diana Büch den Angeklagten und Mario H. bat, „Du musst hier nicht den Helden spielen“ zu sagen, zuckte der 28-Jährige auf seinem Stuhl zusammen, als er H.s Stimme hörte. Noch an jenem ersten Sitzungstag entließ das Gericht Z. aus der Haft. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Am Dienstag wurden weitere Zeugen gehört und geprüft, ob sich Z. und H. abgesprochen haben könnten. Doch auch dafür gab es keine Hinweise, die Männer kannten sich offenbar nicht. Das Gericht sprach den Angeklagten daher frei und gewährte ihm eine Haftentschädigung. Z. kann für die knapp 150 Tage in Untersuchungshaft mit knapp 10.000 Euro rechnen.

"Die Indizien sprachen sehr, sehr stark für sie", sagte die Vorsitzende Richterin Diana Büch am Ende zu Silvio Z. und wiederholte die markanten körperlichen Merkmale, die er mit Mario H. teile. Dass er die Vorwürfe von Anfang an bestritten hat, machten viele Beschuldigte. Besonders jedoch sei gewesen, dass der 49-Jährige nicht nur den Beamten seine DNA-Probe gegeben habe, sondern auch bereitwillig an einem anthropologischen Gutachten mitgewirkt habe. Ein Sachverständiger sollte klären, ob Z. der Täter auf den Videos der Überwachungskamera ist - und hatte es nicht ausschließen können. Büch sagte, der Geschädigte habe "ganz eindeutig" auf die Stimme von Mario H. reagiert. Die Kammer habe auch sehen können, dass H. sich "ganz schlecht gefühlt" habe gegenüber dem Kassierer.

Auch die Staatsanwaltschaft und Verteidiger René Zebisch hatten zuvor gefordert, den Angeklagten freizusprechen. Zebisch gab zu, dass auch er Zweifel hatte, als die DNA-Spur auf der Pappe mit dem genetischen Abdruck seines Mandanten übereinstimmte. Er sagte zu Z.: "Ich bin mir sicher, hätte es diesen Zufall nicht gegeben, hätte es nicht gut für Sie gestanden." In diesem Zusammenhang kritisierte er die Staatsanwaltschaft, die zunächst reflexhaft reagiert habe nach dem Motto: Unsere Ermittlungen sind richtig, also muss der Zeuge falsch aussagen, die Männer hätten sich abgesprochen haben können. Tatsächlich habe der Zeuge schon in seiner ersten Vernehmung Täterwissen preisgegeben, also Details ausgesagt, die nur der echte Räuber wissen konnte.

Zebisch sagte, er sei froh, dass Mario H. die Courage hatte, die Wahrheit zu sagen, und so kein Unschuldiger verurteilt wurde. Der „echte Räuber“ H. kann darauf hoffen, dass seine Aufklärungshilfe in seinem Prozess strafmildernd berücksichtigt wird.