Grundschul-Vater siegt vor Gericht im Streit um Feriendorf Langebrück
Der umstrittene Betreiber des Feriendorfs Langebrück hat einen Vater aufgrund einer abgesagten Feier wegen Verleumdung verklagt. Das Dresdner Landgericht hat jetzt dazu geurteilt.
Dresden. Die Eltern einer vierten Klasse der Grundschule Langebrück haben eine gebuchte Abschlussfeier im Feriendorf Langebrück storniert, nachdem ein Vater diese per Mail über mutmaßlich kriminelle Äußerungen und asylfeindliche Aktivitäten des Betreibers Nicos Chawales in Kenntnis gesetzt hatte.
Chawales hat diese Mail zugespielt bekommen und den Vater verklagt – er will eine Unterlassung und 15.000 Euro Schmerzensgeld. Richterin Heike Kremz hatte zunächst eine gütliche Einigung versucht. Da die Beteiligten das nicht wollten, hat die Richterin nun entschieden.