SZ + Dresden
Merken

Grundschul-Vater siegt vor Gericht im Streit um Feriendorf Langebrück

Der umstrittene Betreiber des Feriendorfs Langebrück hat einen Vater aufgrund einer abgesagten Feier wegen Verleumdung verklagt. Das Dresdner Landgericht hat jetzt dazu geurteilt.

Von Andreas Weller
 3 Min.
Teilen
Folgen
Aufgrund einer Mail von Thomas Meyer-Ross wurde eine Abschlussfeier im Feriendorf Langebrück verhindert.
Aufgrund einer Mail von Thomas Meyer-Ross wurde eine Abschlussfeier im Feriendorf Langebrück verhindert. © Marion Doering

Dresden. Die Eltern einer vierten Klasse der Grundschule Langebrück haben eine gebuchte Abschlussfeier im Feriendorf Langebrück storniert, nachdem ein Vater diese per Mail über mutmaßlich kriminelle Äußerungen und asylfeindliche Aktivitäten des Betreibers Nicos Chawales in Kenntnis gesetzt hatte.

Chawales hat diese Mail zugespielt bekommen und den Vater verklagt – er will eine Unterlassung und 15.000 Euro Schmerzensgeld. Richterin Heike Kremz hatte zunächst eine gütliche Einigung versucht. Da die Beteiligten das nicht wollten, hat die Richterin nun entschieden.

Ihre Angebote werden geladen...