Dresden
Merken

Fünf Revisionen gegen Urteil zum Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe

Erst in der vergangenen Woche fiel in Dresden das Urteil im Prozess um das Grüne Gewölbe. Jetzt haben alle Verurteilten Revision eingelegt, der Fall geht vor den Bundesgerichtshof.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Drei der Angeklagten im Grüne-Gewölbe-Prozess haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai eingelegt
Drei der Angeklagten im Grüne-Gewölbe-Prozess haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai eingelegt © dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden beschäftigen müssen. Alle fünf verurteilten Angeklagten haben bis Mittwoch Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16. Mai eingelegt. Die Frist war um Mitternacht abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft legte nach Angaben des Landgerichts keine Revision ein.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden.

Für den Einbruch und zwei Brandstiftungen - an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses im Stadtteil Mickten und an Stromverteileranlagen in der Altstadt - wurden am vergangenen Dienstag fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan zu Freiheitsstrafen verurteilt und ein sechster Angeklagter freigesprochen.

Rabieh Remmo war der letzte Angeklagte, der seine Revision beantragt hat. Der 29-Jährige war der Angeklagte, der mit seiner Aussage die Rückgabe eines Großteils der Beute und die folgende Verfahrensverständigung in der 47-tägigen Hauptverhandlung maßgeblich vorangebracht hatte.

Für einen sogenannten Deal hatten sie im Dezember 2022 den Großteil der Beute zurückgegeben, drei prominente Objekte mit großen Steinen aber sind weiterhin verschwunden. (dpa/lex)