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Wer stieg ins Grüne Gewölbe ein? Streit um DNA-Spuren beim Prozess

Überraschung im Prozess um den Juwelen-Diebstahl von Dresden: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt zwei Angeklagte, in das Grüne Gewölbe eingedrungen zu sein. Das Gericht sieht dafür derzeit keine Beweise.

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Die zertrümmerte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden im November 2019. Foto: dpa
Die zertrümmerte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden im November 2019. Foto: dpa © Oliver Killig/dpa

Von Thomas Schade

Paukenschlag im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden. Das Landgericht Dresden teilte am Freitag mit, dass es nach dem derzeitigen Stand der Hauptverhandlung nicht davon ausgehe, dass die Angeklagten Wissam R. und Mohamed R. jene Tatbeteiligten waren, die in das Grüne Gewölbe eindrangen, die Vitrinen zerschlugen und den Schmuck entwendeten. Dieser Nachweis sei derzeit nicht zu führen.

Die Anklage hatte diesen Vorwurf gegen die beiden Männer erhoben und sie damit zu den Haupttatverdächtigen des Jahrhundert-Diebstahls gemacht. Die Staatsanwaltschaft stützte sich unter anderen auf Ergebnisse der Ermittlungsarbeit mit Spürhunden und sogenannten Mantrailer-Hunden, die die Richter bereits vor längerer Zeit als nicht beweiserheblich eingestuft hatte. Die Mantrailer waren erst Monate nach der Tat zum Einsatz gekommen.

Passte der Angeklagte durch das Loch im Gitter am Grünen Gewölbe?

Nun war noch der Antrag der Verteidigung hinzugekommen, Mohamed Rs. Statur erneut zu vermessen. Der 23-Jährige soll zur Tatzeit 125 kg gewogen haben und 189 Zentimeter groß gewesen sein. Von Anfang an war bezweifelt worden, dass er mit diesen Körpermaßen durch die Öffnung im Gitter am Einstiegsfenster gepasst hätte.

Trotz des rechtlichen Hinweises des Gerichts am Freitag droht den beiden Männern nach wie vor eine Verurteilung. Das Gericht wies darauf hin, dass für alle Angeklagten eine Bestrafung wegen Diebstahls mit Waffen und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung in Betracht komme. Außerdem komme eine Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Kennzeichendiebstahl in Betracht.

Zweifel an Aussagekraft der DNA-Spuren

In dem Prozess konzentriert sich die Beweisaufnahme zunehmend auf die DNA-Spuren an der Mauer, über die ein Teil der Angeklagten in den Bärengarten gestiegen war, um an die Schlossfassade zu gelangen. Insbesondere der Verteidigung von Wissam R. reicht die Feststellung nicht aus, dass DNA-Spuren ihres Mandanten an der Mauer gesichert wurden.

So entspann sich am Freitag ein mehrstündiger Disput zwischen den Verteidigern und dem Sachverständigen des Landeskriminalamtes darüber, ob und wie diese Spuren auf den Sandstein gekommen waren und ob sie möglicherweise auch durch andere Personen verursacht worden sein könnten. Das ist möglich, wenn es sich um Mischspuren handelt, in denen die DNA mehrerer Personen gefunden wird. Konkrete Aussagen zu solchen möglicherweise sekundär übertragenen Spuren werden zusätzlich erschwert, wenn potenzielle Verursacher verwandtschaftlich verbunden sind, wie in diesem Fall.

Bei dem Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe in der Nacht zum 25. November 2019 waren mehr als 4.300 Diamanten und Brillanten im kunsthistorischen Wert von 113,8 Millionen Euro gestohlen worden.