Dresden. Seit Montag vergangener Woche haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften, am Eingang der Läden werden die Nachweise kontrolliert. Lediglich in Lebensmittelmärkten, Drogerien, Apotheken, Getränkemärkten, Tankstellen, Zeitungskiosken, bei Optikern, in Sanitätshäusern, Tierbedarfshandlungen, Babyfachmärkten, Gewerbegroßhändlern und bei Orthopädieschuhtechnikern gelten diese Einschränkungen nicht.
Zu Beginn führte das dazu, dass es in den Einkaufzentren und in einzelnen Geschäften recht leer war. Sind die Kunden trotz der 2G-Regel inzwischen zurück in den Läden?