Dresdner Suchtbeauftragte: "Alle Substanzen sind bis 21 Jahren schädlich"

Dresden. Lange wurde gestritten und debattiert. Nun sieht ein im Sommer vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Das gilt dann natürlich auch in Dresden. Für Volljährige ab 18 Jahren soll dann der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden, es dürften dann, so der Entwurf, maximal drei Pflanzen daheim angebaut werden.
In den sogenannten Cannabis-Clubs dürften Mitglieder gemeinsam anbauen, aber pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei unter 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt sein, das ist der Teil der Pflanze mit der Rauschwirkung. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.
Die Meinungen zur Cannabis-Legalisierung gehen weit auseinander. Saechsische.de hat unter anderem mit Dresdens Suchthilfekoordinatorin Kristin Ferse darüber gesprochen.