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Anklage in Dresden gegen mutmaßlichen notorischen Schwimmbad-Dieb

23 Diebstähle soll ein Mann in Dresden begangen haben - auf Friedhöfen und in Schwimmhallen. Nun soll ihm der Prozess gemacht werden.

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Ein Deutscher soll in mehreren Schwimmbädern in Dresden Wertgegenstände gestohlen haben - nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Ein Deutscher soll in mehreren Schwimmbädern in Dresden Wertgegenstände gestohlen haben - nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. © Marion Doering

Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen 38-jährigen Deutschen, der insgesamt 23 Diebstähle begangen haben soll. Der Mann soll vor allem in Schwimmbädern und auf Friedhöfen in der Stadt geklaut haben.

Die Taten sollen sich zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 4. September 2023 ereignet haben. Überwiegend abends oder nachmittags soll der Mann der Staatsanwaltschaft zufolge auf Beutezug gewesen sein. Die Liste der Orte ist lang. Darunter befinden sich das Kombibad Prohlis, die Schwimmhalle Bühlau, das Elbamare Freizeitbad Gorbitz, die Schwimmhalle Klotzsche und die Schwimmhalle am Freiberger Platz. Auch im Hain Freizeitzentrum in Freital soll der Mann mehrfach Diebstähle begangen haben.

Mann soll auch in Einfamilienhäuser eingebrochen sein

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit Hebelwerkzeugen verschlossene Spinde aufgebrochen zu haben. Dann soll er darin enthaltene Wertgegenstände - nämlich Bargeld, EC-Karten, Mobiltelefone und Ausweise - gestohlen haben.

Auch in das Gebäude der Friedhofsverwaltung des St. Markus-Friedhofs in Dresden soll der Deutsche eingebrochen sein. Dort soll er einen in der Wand verschraubten Tresor entwendet haben, in dem sich mehr als 1.700 Euro Bargeld befanden. Im Gebäude der Friedhofsverwaltung Zschachwitz soll der Mann mehr als 2.200 Euro Bargeld und einen Laptop erbeutet haben.

Auch in Dresdner Einfamilienhäuser soll der Mann eingebrochen sein - und dabei Bargeld, ein Gemälde und Keramikfiguren entwendet haben.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, ist der Mann vorbestraft. Gegen ihn ist ein Haftbefehl erlassen worden: Der Mann sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung des Gerichtsverfahrens entscheidet jetzt das Dresdner Amtsgericht. (SZ)