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Anklage wegen versuchten Totschlags: Inder verletzt Landsmann in Dresden mit Scherbe am Hals

Die Dresdner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Inder, der einen Mann mit einer kaputten Flasche schwer verletzt haben soll. Er soll den Tod des Mannes in Kauf genommen haben.

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Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft einem Inder unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft einem Inder unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. © Marion Doering

Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage vor dem Schwurgericht des Dresdner Landgerichts gegen einen 34 Jahre alten Inder erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Am 31. August 2022 soll der Mann gegen 7.30 Uhr auf der Treppe des Kristallpalasts auf der St. Petersburger Straße in Dresden mit einem 44 Jahre alten Inder in Streit geraten sein. Als der Streit bereits beendet war, soll sich der 44-Jährige wieder auf die Treppe gesetzt haben. Er soll nicht mit einem Angriff gerechnet haben.

Dennoch soll der Beschuldigte hinter dem Rücken des 44-Jährigen eine Bierflasche hervorgezogen - und dem Opfer über den Hinterkopf gezogen haben. Dabei soll die Flasche zerbrochen und der 44-Jährige zu Boden gestürzt sein.

Der Beschuldigte soll den Mann zudem noch einmal angegriffen haben - und ihm mit der kaputten Flasche einen einen tiefen Schnitt an der rechten Halsseite zugefügt haben. Damit soll der Mann den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben.

Dann soll der Beschuldigte vom Tatort geflüchtet sein, ohne sich um den schwer verletzten Mann zu kümmern. Jener überlebte die Tat durch eine Notoperation im Krankenhaus; "entgegen der Vorstellung des Beschuldigten", teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht zur Tat geäußert. Seit dem 23. August dieses Jahres befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Das Dresdner Landgericht muss nun entscheiden, ob sie die Anklage zulässt - und wann der Prozess beginnt. (SZ)