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Autofahrer rammt Feuerwehrmann in Dresden

Einen Einsatz der besonderen Art erlebten die Rettungskräfte am Sonntag in der Dresdner Neustadt. Was über den Vorfall bekannt ist.

Von Nora Domschke
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Am Sonntagabend wurde die Feuerwehr in die Neustadt gerufen. Weil die Straße zugeparkt war, kamen sie nicht zur Einsatzstelle.
Am Sonntagabend wurde die Feuerwehr in die Neustadt gerufen. Weil die Straße zugeparkt war, kamen sie nicht zur Einsatzstelle. © Archv/Britta Pedersen/dpa

Dresden. Zum Glück war es kein richtiges Feuer: Als die Rettungskräfte am Sonntagabend in die Dresdner Neustadt gerufen wurden, war an der Einsatzstelle in der Jordanstraße kein Durchkommen. Weil die Straße zugeparkt war, mussten die Rettungsfahrzeuge auf der Königsbrücker Straße stehen bleiben. Aus einem Fenster einer Wohnung im dritten Stock kam Rauch, vor Ort gaben die Feuerwehrleute aber Entwarnung - einen Brand konnten sie nicht entdecken.

Die aufgeregte Mieterin sei beruhigt und ins Freie gebracht worden, teilt ein Feuerwehrsprecher mit. Offenbar war ihr Essen angebrannt, was der Geruch auch bestätigt habe. 

Auf der Straße hatte indes ein Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr eine unerfreuliche Begegnung mit einem Autofahrer. Trotz der Vollsperrung wollte der Mann unbedingt weiterfahren. Nachdem ihn der Feuerwehrmann darauf hingewiesen habe, dass dies nicht möglich sein, drehte er dem Autofahrer den Rücken zu. 

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamten

Dieser fuhr trotzdem langsam weiter und stieß mit seinem Wagen schließlich von hinten an die Beine des Feuerwehrmanns. "Der Kollege wurde glücklicherweise nicht verletzt", teilt der Sprecher weiter mit. Nun ermittelt die Polizei gegen den Autofahrer. Die Personalien des Autofahrers wurden vor Ort aufgenommen, es handelt sich um einen 69-jährigen Deutschen, der mit einem VW Tiguan unterwegs war. Ob er sich über die möglichen Folgen seines Handelns bewusst war, ist unklar. Ebenso, ob er den Feuerwehrmann absichtlich anfuhr. 

Die Beamten werden nun alle Beteiligten vernehmen und den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entscheidet, ob sie den Mann wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr anklagt. Das könnte mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren enden. Dazu kommt in diesem Fall aber noch, dass der Autofahrer den Feuerwehrmann gerammt hat. Das sei ein tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, zu denen auch Rettungskräfte zählen. Dafür können Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vorhängt werden, wie ein Polizeisprecher auf SZ-Anfrage erklärt. (SZ/noa)

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