Dresden
Merken

Nagelgurt beendet Autoschieberei

Die Polizei hat im Juni einen Audi-Dieb vor der polnischen Grenze gefasst. Es war ein alter Bekannter, der nun vor dem Amtsgericht Dresden stand.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
Ein in Dresden gestohlener Audi Q5 und ein Zivilfahrzeug der Polizei krachten kurz vor der polnischen Grenze im Bereich Krauschwitz am Straßenrand gegen Bäume. Der Autoschieber wurde an Ort und Stelle festgenommen.
Ein in Dresden gestohlener Audi Q5 und ein Zivilfahrzeug der Polizei krachten kurz vor der polnischen Grenze im Bereich Krauschwitz am Straßenrand gegen Bäume. Der Autoschieber wurde an Ort und Stelle festgenommen. © Danilo Dittrich

Dresden/Weißwasser. In den Wochen nach den coronabedingten Grenzschließungen beobachtete die Polizei  im Sommer wieder eine Zunahme von Autodiebstählen.  Wegen seines hohen Tempos waren Beamte von Zoll und Bundespolizei auf einen Audi Q5 im Grenzgebiet zu Polen aufmerksam geworden. Der SUV war am frühen Morgen des 25. Juni ostwärts unterwegs, als die Polizisten das Auto bei Bad Muskau anhalten wollten. Sie hatten zwischen den Krauschwitzer Ortsteilen Skerbersdorf und Podrosche eine Kontrollstelle errichtet. So weit, so normal. 

Der Fahrer am Steuer des Q5 verlangsamte seine Geschwindigkeit zunächst, blinkte sogar – doch als er in Höhe der Kontrollstelle war, trat er wieder aufs Gas und raste weiter. Die Beamten verfolgten den Audi. Auch das ist Routine und so war es auch kein Zufall, dass sich Kollegen der gemeinsamen Fahndungsgruppe ein Stückchen weiter Richtung Grenze bereit machten. Kurz bevor der Audi auf ihrer Höhe war, warfen die Polizisten einen Nagelgurt über die Fahrbahn.

Kontrolle über das Auto verloren

Die spitzen Dorne durchlöcherten alle vier Reifen des SUV. Dennoch gab der Mann am Steuer nicht auf. Er fuhr noch einige Kilometer weiter, während langsam die Luft aus seinen Reifen entwich. Dann bog der Fahrer scharf rechts ab in ein Waldstück und krachte dort an einen Baum. W. berichtete, er sei auf den Seitenstreifen gekommen und habe die Kontrolle über das Auto verloren. 

Auch die Verfolger bogen scharf in den Wald ab und knallten ebenfalls gegen einen Baum. Der verdutzte Fahrer des Audi wollte noch zu Fuß flüchten, doch er wurde noch an seinem demolierten Q5 festgenommen. Ende eines Autodiebstahls, der am Morgen in der Straße Auf der Scheibe in Dresden-Briesnitz begonnen hatte.

Am Dienstag stand Robert W., ein arbeitsloser Schlosser aus Görlitz mit polnischer und deutscher Staatsbürgerschaft, wegen gewerbsmäßiger Hehlerei vor dem Amtsgericht Dresden - und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der 47-Jährige hatte schon in seinem Ermittlungsverfahren gestanden, dass er den Audi für 300 Euro zur polnischen Grenze habe fahren sollen. 

Hintermann soll ein "Sergej" sein

Weil er mehr als zehn Vorstrafen in Polen, Tschechien und Deutschland hat, und darüber hinaus Bewährungsbrecher ist, blieb er nach seiner Festnahme wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. 2016 war W. in Tschechien bei einer ähnlichen Tat erwischt worden – in einem Landrover im Wert von 98.000 Euro –, hatte dafür ein gutes Jahr in Polen gesessen und war vorzeitig auf Bewährung entlassen worden. Auch damals hatte W. schon seit rund zehn Jahren keinen Führerschein mehr. 

Der Angeklagte sagte, er habe für einen Ukrainer namens Sergej einen Job erledigt, um Geld für Crystal zu bekommen. Der Mann habe ihn in seinem BMW mit nach Dresden genommen und sei auf dem Rückweg vorausgefahren. Die Männer hätten sich jedoch auf dem Weg Richtung Polen aus den Augen verloren. Vier Polizeibeamte bestätigten die Angaben des Angeklagten weitgehend.

Es besteht weiter Fluchtgefahr

Als die Beamten am Morgen den Geschädigten ausfindig gemacht hatten, war ihm der Diebstahl noch gar nicht aufgefallen. Der Unfallschaden des Audi wurde mit rund 3.000 Euro angegeben, der Zeitwert mit rund 30.000 Euro. Das Zivilfahrzeug der Polizei, mit dem die Beamten W. verfolgt hatten, war nach den Angaben des Fahrers nicht beschädigt worden. 

Strafrichter Roland Wirlitsch verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Weiter ordnete er an, dass der Haftbefehl gegen W. nicht aufgehoben wird, wie es Verteidiger Michael Hentze gefordert hatte. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, so Wirlitsch. Ohne Geständnis, so der Richter, hätte W. mit zweieinhalb bis drei Jahren Haft rechnen müssen.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter "Dresden kompakt" und erhalten Sie alle Nachrichten aus der Stadt jeden Abend direkt in Ihr Postfach.

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie hier.