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Mahngang Täterspuren führt zu Dresdner Stätten von Erniedrigung in der Nazizeit

Seit 2012 führen die Mahngänge durch Dresden zu Orten, die aufzeigen, wo und unter wem Menschen im Dritten Reich leiden mussten. In diesem Jahr stand die soziale Arbeit im Nationalsozialismus im Mittelpunkt.

Von Kay Haufe
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Bis zu 500 Menschen haben sich beim Mahngang Täterspuren über Orte informiert, an denen Menschen im Nationalsozialismus leiden mussten oder an denen weitreichende Entscheidungen getroffen wurden.
Bis zu 500 Menschen haben sich beim Mahngang Täterspuren über Orte informiert, an denen Menschen im Nationalsozialismus leiden mussten oder an denen weitreichende Entscheidungen getroffen wurden. © Sven Ellger

Dresden. Soziale Arbeit - gab es die wirklich bei den Nazis? Tatsächlich mussten die Nationalsozialisten mit der Machtübergabe 1933 auch die staatlichen Fürsorgeeinrichtungen übernehmen. Was sie daraus gemacht haben, hatte allerdings wenig mit Hilfe und Unterstützung für bedürftige Menschen zu tun. Welche Ziele die Nazis in diesen Bereichen durchgesetzt haben und mit welchen Methoden, darüber informierte an diesem Sonntag der Mahngang Täterspuren, der ab 14 Uhr durch die Dresdner Innenstadt führte. Organisiert wird er von einem Netzwerk aus dem Bündnis Dresden Widersetzen sowie Mitgliedern der Partei Die Linke. In diesem Jahr haben sich auch Wissenschaftler und Studierende mit der Thematik auseinandergesetzt.

Zwischen 350 und 500 Interessierte aus allen Altersgruppen waren gekommen, wie Dieter Gaitzsch sagt, einer der Organisatoren. Anfang und Ende des Rundganges zu verschiedenen Stationen war an diesem Sonntag die Theaterstraße 11-15. Dort, wo sich heute unter anderem das zentrale Bürgerbüro der Dresdner Stadtverwaltung befindet, firmierte zu Nazi-Zeiten das "Amt für Erb- und Rassenpflege".

Vor rund 90 Jahren war im Gebäude Theaterstraße das Dresdner Stadtgesundheitsamt untergebracht, in dem 1935 die Abteilung für Erb- und Rassenpflege gegründet wurde. Ihre Aufgabe war es, die familiären Hintergründe von Bürgerinnen und Bürgern zu dokumentieren und das erbbiologische Archiv zu verwalten, haben die Organisatoren des Mahnganges herausgefunden.

1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Es ermöglichte die Zwangssterilisation von Menschen, die in der NS-Ideologie als „minderwertig“ galten. Dabei wurden in Deutschland weit über 300.000 Zwangssterilisationen durchgeführt und mehrere tausend Menschen verloren dabei ihr Leben. Das sogenannte „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurde zwei Jahre später beschlossen. Es umfasste unter anderem das Verbot von Eheschließungen und den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nicht-Juden. Ergänzend wurde das „Reichsbürgergesetz“ erlassen. Darin wurden Juden und Jüdinnen zu Menschen zweiter Klasse erklärt.

"Die Sachbearbeiterinnen, die das Tagesgeschäft erledigten, bleiben in der Überlieferung zumeist Fällen namenlos. Dies soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Ihre Entscheidungen – wenn auch am Schreibtisch – zu Berufsausschlüssen, Eheverboten, Zwangsarbeit und letztendlich auch Deportation und Vernichtung führten", heißt es im Mahngang-Text zum "Amt für Erb- und Rassepflege". Die von den Sachbearbeitern erstellten Gutachten und Erbgesundheitszeugnisse führten auch in Dresden zu Zwangssterilisierung und gezielter Tötung.

Im früheren Dresdner Stadtgesundheitsamt auf der Theaterstraße befand sich ab 1935 die Abteilung für Erb- und Rassenpflege.
Im früheren Dresdner Stadtgesundheitsamt auf der Theaterstraße befand sich ab 1935 die Abteilung für Erb- und Rassenpflege. © Sven Ellger

Wohlfahrtsempfänger sollten reduziert werden

Eine der weiteren Stationen war das frühere "Tagesheim zur Berufsschulung für weibliche Erwerbslosewohlfahrtsempfänger" auf der Ferdinandstraße 17. Das Haus gibt es heute nicht mehr. Die Dresdner Stadtverwaltung zählte im Februar 1933 fast 52.000 Wohlfahrtsempfänger, wie die Organisatoren des Mahnganges ermittelt haben. Finanziell war die Kommune damit völlig überfordert. Sie suchte nach Möglichkeiten, die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen zu reduzieren. In Dresden übernahm das Tagesheim eine solche Maßnahme.

Ab 1934 wurden darin „Vermittlungsversuche und Arbeitswilligkeitsprüfungen durchgeführt". Viele Frauen schieden danach aus der Unterstützung aus, auch weil sie durch die Repressalien freiwillig darauf verzichteten. Die im Tagesheim verbliebenen Pflichtarbeiterinnen wurden mit „Näharbeiten, Waschen, Kochen und dem Sortieren der Erträgnisse der Reichswehrkleidersammlung beschäftigt“.

Obdachlose wurden als Schädlinge bezeichnet

Ein weiterer Gedenkort war die Rosenstraße 7, wo sich ein Asyl und Heim für obdachlose Frauen und Kinder befand. Obdachlose Menschen wurden im Nationalsozialismus als „asozial“ ausgegrenzt und als „Schädlinge“ benachteiligt und verfolgt. Im Jahr 1932 ersuchten 2.674 Frauen und Kinder Obhut in diesem Heim.

Die Aufnahme in das Heim unterlag einer Reinlichkeitsuntersuchung durch die zuständige Hausmutter im Bereich der Kleidung, des Kopfes und ganzen Körpers. Ebenso verhielt es sich mit einer ärztlichen Untersuchung, wann immer die Heimleitung dies als nötig erachtete.

Menschen, welche im Asyl unterkommen waren durften keine private Kleidung tragen, Heimbewohnerinnen nur bei ausreichender Sauberkeit. "Diese Hausregeln lassen darauf schließen, dass die Frauen über kein Recht auf Individualität und Privatsphäre verfügten", haben die Mahngang-Autoren zusammengefasst.

Dies betraf auch die körperliche Unversehrtheit der Frauen. Nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden ab 1934 auch obdachlose Menschen zwangssterilisiert.