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Schnelles Urteil gegen Dresdner Diebe

Am Mittwoch stecken zwei Brüder in einem Modehaus in Dresden Kleidung für fast 200 Euro ein. In einem Schnellverfahren sind sie nun bereits verurteilt worden.

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Am Dresdner Amtsgericht sind zwei junge Männer wegen Diebstahls in einem beschleunigten Verfahren verurteilt worden.
Am Dresdner Amtsgericht sind zwei junge Männer wegen Diebstahls in einem beschleunigten Verfahren verurteilt worden. © Symbolbild: Marion Doering

Dresden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden sind am Donnerstag zwei Albaner im Alter von 25 und 26 Jahren durch das Dresdner Amtsgericht im beschleunigten Verfahren wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden. Das teilt die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Gegen den 26-jährigen Beschuldigten, der bislang nicht vorbestraft war, wurde eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 7 Euro verhängt. Gegen den 25-Jährigen, der bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war, wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen in derselben Höhe verhängt.

Den Brüdern wurde vorgeworfen, am 7. Juli gegen 14.15 Uhr in einem Modehaus in der Waisenhausstraße in Dresden eine Hose, einen Pullover und ein Basecap im Gesamtwert von 195,97 Euro gestohlen zu haben. Dabei soll der 25-Jährige seinem Bruder einen Rucksack gegeben haben, in den dieser dann die Ware steckte. Dabei wurden sie von einem Zeugen beobachtet, der die Polizei rief. Die Beamten konnten die Männer vorläufig festnehmen.

Die beiden Beschuldigten haben die Tat gestanden. Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig. (SZ/dob)