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Mehr Freiheiten für Dresdner Geschäfte

Die Stadt erlaubt die zusätzliche Sondernutzung von Plätzen vor Läden, Bars und Restaurants. Doch einige Regeln müssen auch dabei eingehalten werden.

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Wer Stühle und Tische vor sein Lokal stellen will, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Die soll jetzt leichter zu bekommen sein.
Wer Stühle und Tische vor sein Lokal stellen will, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Die soll jetzt leichter zu bekommen sein. © Archiv/dpa/Robert Michael

Dresden. Jetzt sollen die Corona-Verluste wenigstens ein Stück weit aufgeholt werden. Das verspricht sich die Stadt von der Möglichkeit für Händler und Gastronomen, die Flächen vor ihren Läden großzügiger für ihr Geschäft zu nutzen. Dafür wurden die Regeln für die sogenannte Sondernutzung von Außenflächen erweitert. Die geänderte Regelung ist befristet. Sie gilt bis Ende Oktober.

Ab sofort kann demnach jeder, der ein Restaurant, eine Kneipe oder eine Bar betreibt oder ein Geschäft hat, "an der Stätte der Leistung" Gäste empfangen und Waren ausstellen. Der Platz muss sich "unmittelbar vor dem Ladengeschäft bzw. der Gastronomie" befinden und darf nicht größer sein, als das entsprechende Haus lang ist.

Das ist aber nur eine der Bedinungen, die bei dieser Sonderregelung gelten. Es gibt zehn weitere, die alle auf der entsprechenden Internetseite der Stadt unter www.dresden.de (Suchbegriff "Erweiterung der Sondernutzung") aufgelistet sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße vor dem Geschäft oder der Bar maximal 30 Stundenkilometer sein darf und dass dort weder ein Linienbus noch eine Straßenbahn fährt.

Wer eine Sondernutzung plant, also etwa Tische und Stühle vor sein Restaurant stellen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Start beantragen. Für die Bearbeitung des Antrags kassiert die Stadt Gebühren. Ein Antragsformular hat die Stadt ebenfalls auf ihrer Internetseite bereitgestellt.