Dresden
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Rechter Lauschangriff auf Kirchgemeinde

Ein Gottesdienst von Afrikanern sorgte für Erregung in sozialen Medien. Dann wurde auch noch ein heimlich aufgenommenes Telefonat auf Facebook gepostet.

Von Alexander Schneider
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Das Landgericht Dresden muss sich jetzt in zweiter Instanz mit einem Fake-News-Vorwurf der rechten Szene befassen. Eine 43-Jährige hat ein heimlich mitgeschnittenes Telefongespräch veröffentlicht.
Das Landgericht Dresden muss sich jetzt in zweiter Instanz mit einem Fake-News-Vorwurf der rechten Szene befassen. Eine 43-Jährige hat ein heimlich mitgeschnittenes Telefongespräch veröffentlicht. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Madeleine F. hat wieder eine bewegende Woche mit der Justiz hinter sich. Im Internet kursiert ein Video, in dem sich die 43-Jährige darüber beklagt, am Mittwoch als Zuschauerin aus einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Pirna geflogen zu sein.

Sie habe einen Angeklagten unterstützen wollen, der bei einer Demo in Pirna am 3. Mai zweimal Polizisten attackiert hatte. Die Verurteilung des 27-Jährigen, der selbst coronakritische Demos veranstaltet hatte, hat die Frau nicht miterleben dürfen. Er bekam sieben Monate auf Bewährung, was zwei Gerichtsreporter bezeugen können.

Sechs Minuten dauert das Video, in dem F. die angeblich fehlende Öffentlichkeit der Verhandlung als skandalös anprangert. Die Richterin hatte F. und ihren Begleiter nicht gemeinsam als Zuschauer in dem kleinen Gerichtssaal zugelassen.

F. behauptet, sie sei als Kranke und als Frau von der Vorsitzenden „diskriminiert“ worden. Sie habe ein Attest, das sie vom Tragen einer Mund-Nase-Maske befreie. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin sei schon in Arbeit, sagt F. noch vor dem Haupteingang des Pirnaer Gerichts.

Immer nah am Protest

Auch Madeleine F. besucht und organisiert regelmäßig Demos der rechten Szene – sei es bei Pegida, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens, bei Protesten gegen Asylunterkünfte oder wenn es gegen Corona-Maßnahmen der Regierung geht.

Wo sich der Volkszorn entlädt, ist F. nicht weit. Doch ehe sie vergangenen Montag den ehemaligen AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz auf der Pegida-Bühne bestaunen konnte, hatte sie einen Termin in eigener Sache am Landgericht Dresden.

In dem Berufungsprozess geht es um ein heimlich mitgeschnittenes Telefonat, das F. im April 2018 monatelang auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hatte.

Fake News aus der Luther-Kirche

Anlass war ein Ostergottesdienst orthodoxer Christen aus Eritrea in der Martin-Luther-Kirche. Die Afrikaner feiern dort regelmäßig Gottesdienste. Doch ein eilig geteiltes Video schürte Hass: In Wutbürgerkreisen und ihren virtuellen Resonanzräumen bis hinauf zur AfD-Spitze wurde behauptet, jetzt machten sich Muslime schon in „unseren Kirchen“ breit.

Eine unbekannte Anruferin, angeblich orthodoxe Christin, meldete sich in der allgemeinen Aufregung bei einer Mitarbeiterin der evangelischen Kirchgemeinde und fragte nach Einzelheiten dieses Gottesdienstes. Die Angestellte verwies die Anruferin an den Pfarrer und eine eigens erstellte Pressemitteilung ihrer Kirchgemeinde.

Im Juni wurde Madeleine F. am Amtsgericht Dresden wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe von 900 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verwarnt. Ihr Verteidiger hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 1.600 Euro.

Nur die Wahrheit?

Die Ausgangssituation ist in der Berufung unverändert. Der Anwalt hält die Sache für nicht strafbar, die Angeklagte sagte, sie habe die Tondatei im Netz gefunden und nur auf ihrer Seite geteilt. Sie sei ein politisch denkender Mensch und habe „nur die Wahrheit herausstellen wollen“.

Wie sich die geschädigte Kirchenmitarbeiterin in dieser Situation jedoch gefühlt haben mag, konnte das Gericht zunächst nicht erfahren. Die Zeugin war erkrankt und entschuldigt. Der Prozess wird daher fortgesetzt.

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