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49-Euro-Ticket: Diese Zusatzangebote gibt es im VVO

Im Verkehrsverbund Oberelbe soll das Deutschlandticket ab April zu bekommen sein. Für die Mitnahme weiterer Personen und Fahrräder wird es Sondertarife geben. Wo man das Ticket bekommt und für wen es sich lohnt.

Von Christoph Springer
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Für S-Bahnen des VVO soll ab dem 1. Mai das Deutschlandticket gelten, besser bekannt als 49 Euro-Ticket. Außerdem gilt es deutschlandweit in Straßenbahnen, Bussen und U-Bahnen in Städten und auf dem Land.
Für S-Bahnen des VVO soll ab dem 1. Mai das Deutschlandticket gelten, besser bekannt als 49 Euro-Ticket. Außerdem gilt es deutschlandweit in Straßenbahnen, Bussen und U-Bahnen in Städten und auf dem Land. © Archiv/Norbert Millauer

Dresden. Es soll ein großer Wurf werden, ähnlich erfolgreich wie das 9 Euro-Ticket. Ab dem 3. April soll das sogenannte Deutschlandticket, besser bekannt als 49 Euro-Ticket, im VVO-Gebiet zu haben sein. Man kann es als Handy-Fahrschein nutzen oder eine Chipkarte ähnlich einer Geldkarte bekommen. Auf Papier, zum Beispiel am Fahrscheinautomaten, wird es das Deutschlandticket nicht geben.

Ab dem 1. Mai soll der neue „Fahrschein“ gelten. „Soll“, denn in Berlin steht noch eine letzte Abstimmung vor der Einführung des Tickets an. Am 31. März muss der Bundesrat zustimmen, dann kann der Verkauf starten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum 49-Euro-Ticket im Überblick.

Was kann das Ticket?

Das Deutschlandticket gilt bundesweit für den öffentlichen Personennahverkehr, also für Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen in Städten und auf dem Land, für Regionalzüge und -bahnen. Es kann ausschließlich von der Person genutzt werden, die es gekauft hat, ist also nicht übertragbar. Und Mitnahmeregeln etwa für Fahrräder sind ausgeschlossen.

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