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Welche Dresdner jetzt ihre Führerscheine umtauschen müssen

Der Führerschein in Scheckkartenformat wird Pflicht. Viele Dresdnerinnen und Dresdner sind jetzt aufgefordert, zu handelt. Wen das betrifft und was Sie tun müssen.

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Die Papierführerscheine werden ungültig, wer jetzt in Dresden seinen umtauschen muss.
Die Papierführerscheine werden ungültig, wer jetzt in Dresden seinen umtauschen muss. © Fotostand

Dresden. Für eine weitere Gruppe wird es nun ernst. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss sich bald von diesem verabschieden. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970. Diese sollten jetzt ihre Antragsunterlagen einreichen.

Es ist die dritte Runde beim Führerschein-Pflichtumtausch. Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle zwischen 1965 und 1970 Geborenen, die noch einen Papierführerschein besitzen, diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Die Fahrerlaubnisbehörde im Dresdner Ordnungsamt rät dem betroffenen Personenkreis, die Beantragung nicht länger hinauszuschieben, um einen rechtzeitigen Erhalt zu gewährleisten.

Denn erfahrungsgemäß ballen sich die Anträge gegen Fristende und es kommt zu Wartezeiten bis zu drei Monaten. Alle Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf hat die Dresdner Stadtverwaltung online unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung für den Führerscheinumtausch kann in der Regel per Post erfolgen. Es werden ein aktuelles Passbild, Kopien vom Personalausweis oder Reisepass und vom bisherigen Führerschein - Vorder- und Rückseite - benötigt. Das Antragsformular können Sie unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch herunterladen, ausfüllen und mit Unterschrift und den ergänzenden Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde senden. Das Ganze geht an: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, SG Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 120020, 01001 Dresden.

Sie erhalten keine Eingangsbestätigung, die Behörde bittet auch von Nachfragen abzusehen. Den Gebührenbescheid über 25,30 Euro erhalten Sie nach der Bearbeitung. Dann erfahren Sie auch, wann Sie den neuen Führerschein in Scheckkartenformat bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen können. Dort müssen Sie persönlich erscheinen, da der alte Führerschein eingezogen beziehungsweise ungültig gemacht werden muss.

Der Umtausch erfolgt auf Vorgabe der Europäischen Union. Bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.

Der Umtausch ist nach Fristen gestaffelt, um lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 waren 2022 zuerst dran, es folgten die 1959 bis 1964 Geborenen bis zum Jahresanfang 2023 und nun eben bis zum 19. Januar 2024 die 1965 bis 1970 Geborenen.

Der neue Führerschein muss dann in 15 Jahren erneut umgetauscht werden, weil dieser befristet gültig ist. Für die Inhaber eines Papierführerscheins aller Jahrgänge ab 1971 ist die Umtauschpflicht dann bis zum 19. Januar 2025 bindend. Für vor 1953 Geborene gilt der 19. Januar 2033.