Dresden. Irgendwie war es ein Fall der verpassten Gelegenheiten. Als die Angeklagten am Amtsgericht Dresden so weit waren, sich bei der Geschädigten zu entschuldigen, war es zu spät. Und als der Richter sie fragte, ob er diese geplante Entschuldigung und das geäußerte Bedauern der Angeklagten als Geständnis werten könne, lehnten sie auch das ab.
Am zweiten Sitzungstag endete der Prozess um einen völlig unnötigen Übergriff auf eine 69-jährige Rentnerin durch die drei Angeklagten (60, 55, 44). Mitte August vergangenen Jahres wollte die ehrenamtliche Helferin abends am Albert-Wolf-Platz in Prohlis Plakate aufhängen, auf denen die Links-Partei für eine Veranstaltung zum Weltfriedenstag am 1. September mit Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel im Alaunpark warb.
Doch die betrunkenen Männer fühlten sich offenbar von dem Plakat gestört, umzingelten die Frau, nahmen ihr die Kabelbinder ab und beschädigten schließlich auch noch ein Plakat. „Mach das hier ab!“ – „Wir brauchen keine Plakate von der Linken!“ – „Wir brauchen keine Linkspartei in Prohlis!“ sollen sie die Rentnerin angeherrscht haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Nötigung vor.
„Das hätte nicht passieren dürfen“
Zum Prozessauftakt am Montag hatten sie zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Richter musste daher zum Fortsetzungstermin einen Beamten vom Revier Süd als Zeugen laden, der die Männer vernommen hatte. So war ein zweiter Prozesstag notwendig geworden.
Die Vernehmung des Beamten begünstigte am nächsten Sitzungstag wohl auch die Einsicht der Angeklagten, die deutlich offener waren und sich auch zu Sätzen wie „es tut uns leid“ oder „das hätte nicht passieren dürfen“ überwanden. Die geschädigte Rentnerin, die am Montag berichtet hatte, als ehrenamtliche Helferin der Linken noch nie einen solchen Übergriff erlebt zu haben, war nun natürlich nicht mehr anwesend.
Der Richter verurteilte die beiden älteren Angeklagten zu Geldstrafen von 1.400 und 600 Euro (jeweils 40 Tagessätze). Der als einziger nicht vorbestrafte 44-Jährige erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Höhe von 450 Euro. Die Strafe muss er nur zahlen, wenn er sich im nächsten Jahr nicht bewähren sollte.
Mit einem ehrlichen Geständnis hätten die drei ihre Strafe sicherlich noch ein wenig drücken können. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Männer etwas höhere Geldstrafen gefordert. Die Urteile sind rechtskräftig.