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Was Richter im Verleumdungsprozess ums Feriendorf Langebrück entschieden haben

Der Streit um eine abgesagte Grundschul-Abschlussfeier in Dresden im Jahr 2021 beschäftigt weiter die Justiz. Der umstrittene Betreiber des Feriendorfs verklagt einen Vater, der die Stornierung veranlasst und ihn verleumdet haben soll.

Von Andreas Weller
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Der Betreiber des Feriendorfs Langebrück geht weiter gegen einen Vater gerichtlich vor. Dabei geht es um eine abgesagte Grundschule-Abschlussfeier in Dresden im Jahr 2021.
Der Betreiber des Feriendorfs Langebrück geht weiter gegen einen Vater gerichtlich vor. Dabei geht es um eine abgesagte Grundschule-Abschlussfeier in Dresden im Jahr 2021. © Marion Doering

Dresden. Viertklässler der Grundschule Langebrück und ihre Eltern wollten 2021 ihre Abschlussfeier im Feriendorf Langebrück durchführen. Alles war gebucht, dann wurde plötzlich storniert. Auslöser dafür war das Intervenieren eines Vaters, der auch bei Sächsische.de auf Äußerungen des Betreibers gestoßen war, die er kritisch sieht und regte an, zu prüfen, ob der Ort für Grundschüler geeignet tatsächlich geeignet ist.

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