Dresden. Eine marode Stützmauer, die den Namen nicht wirklich verdient, und Abrissarbeiten an einem Nachbargebäude, bei denen sich die Handwerker nicht an die Auflagen der Bauaufsicht hielten, sind offensichtlich die Hauptursachen eines spektakulär abgerutschten Hanges in Dresden-Plauen. Am 11. Mai 2015, einem recht grauen Montagnachmittag, stürzte in dem Plauener Hanggrundstück eine Stützwand in sich zusammen.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Doch drei Autos, die auf dem Parkplatz vor dem Mehrfamlilienhaus auf der Coschützer Straße 7 standen, wurden mit in die Tiefe gerissen und konnten tagelang nicht geborgen werden. Auslöser war möglicherweise der Abriss eines Hinterhauses auf dem rund acht Meter unter dem Mehrfamilienhaus gelegenen Grundstück auf der Gitterseestraße, das ganz nah an der Stützwand gestanden hatte.
Bauaufsicht filmt den Einsturz
Als das Haus beseitigt war und den Blick auf die Stützmauer freigegeben hatte, schwante auch den Bauleuten offenbar, dass etwas passieren könnte. Denn Steine purzelten aus der Mauer. Die Bauaufsicht wurde alarmiert. Die Beamten versuchten sogar, die Eigentümer der Autos zu erreichen, Bewohner wurden gebeten, ihr Haus zu verlassen. Dann krachte die Mauer in sich zusammen und der Parkplatz bahnte sich seinen Weg der Schwerkraft folgend.
Immerhin hatten die Leute von der Bauaufsicht ihre Kamera mitlaufen lassen, sodass das Unglück zumindest gut dokumentiert ist. Am Montag zeigte Richter Dieter Münch die Aufnahmen in einem Zivilprozess am Landgericht Dresden. Dort streitet man schon länger um die Folgen der Havarie. Für den Kläger, er vertritt die Eigentümergemeinschaft des Mehrfamilienhauses oben, liegt die Ursache an den Bauarbeiten..
Die nämlich, argumentiert die Kläger-Anwältin, seien nicht so durchgeführt worden, wie es die Bauaufsicht zuvor angeordnet habe. Der Kläger fordert daher eine Beteiligung an den Baukosten von rund 200.000 bis 250.000 Euro für eine neue Stützmauer. Die Mauer sei noch nicht errichtet worden, obwohl das untere Grundstück längst wieder bebaut ist. Auch wegen der so erforderlichen Mehrkosten sollten die Nachbarn einen Teil zahlen.
Zahlungsbereitschaft ist gering
Auf der Beklagtenseite, Eigentümer des unteren Grundstücks, Baufirma und Versicherung, teilt man diese Einschätzung nicht. „Was ist denn passiert? Ein nicht standsicheres Bauwerk ist eingestürzt.“ Das aber, bitteschön, sei Sache des Nachbarn, argumentieren deren Anwälte. Allerhöchstens sei ein Anteil von 40.000 Euro vorstellbar – die Zahl war Ergebnis einer längeren Beratungspause.
Ein Bausachverständiger berichtete von einer Stützmauer, deren maroder Zustand allen bekannt gewesen sei. Die Mauer hätte jederzeit in sich zusammenfallen können. Er schlug jedoch eine Bau-Variante vor, die mit rund 150.000 Euro deutlich günstiger wäre als die Befürchtungen der Kläger. Dazu müssten sich die Parteien jedoch zusammenfinden, wonach es vorerst jedoch nicht aussieht.
Die Alternativen, die der Sachverständige beschrieb, seien mit 300.000 bis 500.000 Euro weit kostenintensiver – sollte sich das aufwendige Bauprojekt überhaupt an dieser Stelle überhaupt je realisieren lassen. Ohne eine gütliche Einigung wird wohl das Gericht entscheiden müssen.