Dresden. Es sind schwere Vorwürfe, die gegen einen 32-jährigen Mann aus dem Iran erhoben werden. Seit September sitzt der Asylbewerber in Untersuchungshaft, jetzt hat sein Prozess vor dem Landgericht Dresden begonnen.
Laut Anklage soll der Mann immer wieder seine Lebensgefährtin zum Sex gezwungen haben. Es geht um fünf Vergewaltigungen seit der Einreise des Paars vor drei Jahren. So soll sich der Angeklagte bereits in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Berlin an der Frau vergangen haben, während ihr Kind nebenan schlief. Zu einem zweiten ähnlichen Übergriff sollen im Sommer 2019 in einer Einraumwohnung ihrer Erstaufnahmeeinrichtung in Großenhain gekommen sein. Zu drei weiteren Vergewaltigungen sei es zwischen Herbst 2019 und Mai 2020 in Riesa gekommen, wo die kleine Familie inzwischen eine eigene Wohnung bezogen hatte.
Immer habe sich der Angeklagte gegen den erkennbaren Willen der elf Jahre älteren Frau durchgesetzt und sie mit Gewalt dazu gezwungen. Bei der letzten Tat habe er ihr damit gedroht, heimlich aufgenommene Nacktaufnahmen von ihr an ihre Familie zu schicken, sollte sie seinem Wunsch nicht nachkommen.
Als sie ihn nach der letzten Tat aufgesucht habe – offenbar lebten sie inzwischen getrennt –, um ihm zu sagen, dass sie keinen Kontakt mehr mit ihm wünsche, soll er ihr angekündigt haben, er werde nun „ihre Ehre beschmutzen“ und verschickte anzügliche Fotos von der Frau an ihre Angehörigen in einem Familienchat. Laut Anklage erhielten der Bruder der 43-Jährigen in den USA, ein Onkel in der Türkei, ihre Mutter in Kabul sowie die beiden Kinder, ein Sohn (14) und eine Tochter (15), diese Aufnahmen. Dadurch sei die Frau erheblich geschädigt worden.
Mann mit Messer bedroht
Darüber hinaus soll der Angeklagte im September 2020 einen Arbeitskollegen der Geschädigten in ein Gespräch verwickelt und ihn mit einem Messer bedroht haben. Dabei habe der 32-Jährige dem Mann gedroht, er könne ihm nun zehnmal in den Bauch stechen – das sei ihm egal, er habe im Iran schon drei Menschen umgebracht.
Der Angeklagte machte zunächst keine Angaben. Seine Verteidigerin Caroline Kager beantragte, das Gericht möge für die Beweisaufnahme Akten des Bundesamts für Migration beiziehen – und zwar noch bevor die Geschädigte als Zeugin vernommen werden soll. Denn die Frau solle auch mit den Akteninhalten konfrontiert werden. Die Unterlagen könnten die Glaubwürdigkeit der 43-Jährigen infrage stellen, so die Anwältin.
Angeblich soll die Frau noch auf der Flucht in Griechenland vom Angeklagten geschlagen worden sein. Wenn der Angeklagte tatsächlich ihr gegenüber gewalttätig wäre, hätte sie das in den Befragungen angegeben. Darüber hinaus will die Verteidigerin klären lassen, warum die Geschädigte nach der ersten Tat in Berlin zunächst „nur“ eine Körperverletzung angezeigt habe.
Die Strafkammer hat vorerst vier weitere Sitzungstage bis Mitte April für die Hauptverhandlung geplant.