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Dresdner Verlag droht Niederlage

Im Streit um das Buch „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ des Dresdner Verlags Voland & Quist hat das Düsseldorfer Landgericht Zweifel daran, ob der Titel weiter verwendet werden darf.

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© Robert Gommlich

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat Zweifel daran, ob der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ weiter verwendet werden darf. „Ob der Inhalt so geprägt ist, dass man diesen Titel nehmen muss - weiß ich nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Hartwig Ollerdißen am Donnerstag während der Verhandlung.

Der Autor der Wanderwege: Julius Fischer.
Der Autor der Wanderwege: Julius Fischer. © Oz Ordu
Stein des Anstoßes: Das Buch „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“.
Stein des Anstoßes: Das Buch „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“.

Der Verlag Droemer Knaur (München), der die erfolgreiche Buchreihe „Die Wanderhure“ verlegt, sieht seine Titelrechte verletzt und will eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des „Wanderwege“-Buchs erwirken. Er hänge sich damit an den Welterfolg der Buchreihe an. „Die Wanderhure“ war auch als Verfilmung von Sat.1 ein Publikumserfolg.

Der Verlag Voland & Quist (Dresden/Leipzig), der das Buch herausgibt, beruft sich dagegen auf die Kunstfreiheit. Es handle sich um einen satirischen Kurzgeschichtenband. Allein durch die Aufmachung des Covers werde das deutlich, sagte der Anwalt von Voland & Quist, Raphael Thomas. Es zeigt ein Schild für Wanderwege, die in unterschiedliche Richtungen weisen. „Kein historischer Roman“ steht darunter. „Wenn gegen uns entschieden werden sollte, wird das zu einer Verunsicherung in der gesamten Verlagsbranche führen“, sagte Thomas.

Der Anwalt des Münchner Verlags, Konstantin Wegner, betonte, dass für seine Partei allein der Titel im Fokus stehe. Der werde für eine Vermarktung ausgenutzt. „Wir sind weit davon entfernt, den Inhalt zu kritisieren“, sagte Wegner. Der Vorsitzende Richter Ollerdißen bestätigte, dass aufgrund der Assoziation mit dem Originaltitel eine Werbewirkung eintrete.

Zwei Wochen Zeit für eine Einigung

Ollerdißen warb bei beiden Parteien für eine einvernehmliche Lösung. Der Verlag Droemer Knaur hatte bereits das Angebot unterbreitet, die Bücher unter dem jetzigen Titel auszuverkaufen und unter einem anderen Titel zu verlegen. Das hatte der beklagte Verlag abgelehnt.

Während der Verhandlung nannte der Anwalt der Kläger ein Buch von Harald Schmidt als Beispiel für gelungene Satire: „Sex ist dem Jakobsweg sein Genitiv“. Daraufhin schlug Ollerdißen mit einem Schmunzeln als neuen Titel „Die Wanderhure ist dem Genitiv sein Tod“ vor und sorgte für Lacher bei den Zuhörern. Doch dieser Titel wurde von den beiden Anwälten nach Rücksprache mit den Verlagen abgelehnt.

In den kommenden zwei Wochen wollen beide Seiten nochmal nach einer außergerichtlichen Lösung suchen. Klappt das nicht, will das Gericht am 27. März eine Entscheidung verkünden. (dpa)