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Ein tragischer Fall

Ein Mann tritt in Meißen Glastüren ein und eine Delle in ein Auto, schlägt einer Schwangeren in den Bauch. Warum er freigesprochen wird.

Von Jürgen Müller
 3 Min.
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Ähnlich wie hier soll der Angeklagte Glastüren eingetreten haben.
Ähnlich wie hier soll der Angeklagte Glastüren eingetreten haben. © Foto: Silke Dietze

Der Mann rastet offenbar öfter mal so richtig aus. So soll er 2017 in einer Kneipe eine Glastür eingetreten haben. Als er danach auf die Straße trat, sprach ihn der Fahrer eines Renault wegen dieser Tat an. Erneut rastete der 31-Jährige aus, trat mit voller Wucht gegen das Auto. Es entstand eine Delle, die Reparatur kostete rund 500 Euro. Auch die Tür eines Meißner Tanzklubs hielt den Tritten des Angeklagten nicht stand. Der Schaden wurde mit 200 Euro angegeben. Doch nicht nur gegen Sachen richtet sich die Wut des Meißners, er soll auch unvermittelt eine junge Frau angegriffen haben. Eines Morgens soll er ihr am Kaufland an der Talstraße in Meißen plötzlich mit der Faust in den Bauch geschlagen haben. Die Frau war deutlich sichtbar schwanger, befand sich im fünften Monat.

An diesen Vorfall will sich der Mann nicht mehr erinnern können, alle anderen Taten aber räumt er ein. „Ich bin das gewesen, war sehr wütend, weiß nicht, was in mich gefahren war“, sagt er dem Richter. Er habe damals Drogen genommen, ob auch vor den jetzt angeklagten Taten, das könne er heute nicht mehr sagen. Er habe damals einmal pro Woche für 20 Euro Crystal konsumiert, seit einem Jahr aber nichts mehr.

Es gibt noch weitere Taten, die aktenkundig sind. Dabei soll er erneut in der Kneipe randaliert haben. So etwas sei immer passiert, wenn er etwas nehmen wollte, aber nichts da gewesen sei, sagt er. Und es ist klar, was er mit „etwas“ meint: Rauschgift.

Doch sind diese Taten wirklich nur auf einen etwaigen Drogenkonsum zurückzuführen? Nein, sagt ein Sachverständiger. Der Mann leide an einer paranoiden Schizophrenie, einer schweren psychischen Erkrankung. Schon in der Grundschule sei er deshalb verhaltensauffällig geworden, sei ein Einzelgänger und isoliert gewesen. Die Krankheit äußere sich unter anderem an Desorientiertheit, Angstzuständen, Halluzinationen. Die Drogen seien also nicht der Auslöser für die Taten gewesen, sondern nur eine Begleiterscheinung, so der Gutachter. Viele Jahre sei die Krankheit unbehandelt geblieben, habe sich dadurch verfestigt. Erst im Alter von 23 Jahren sei er erstmals begutachtet worden. Aller Wahrscheinlichkeit nach habe der Angeklagte zu den Tatzeiten seine Medikamente nicht eingenommen. Den Mann zu begutachten, ist dem Sachverständigen nicht gelungen. Es gibt allerdings ein Gutachten aus dem Jahr 2014. Daraus geht hervor, dass es keinerlei Zweifel am Vorliegen einer Psychose gibt. Auch der ärztliche Bericht der Psychiatrie, in der er sich nach den jetzt angeklagten Taten befand, kommt zu dem gleichen Ergebnis. Der Sachverständige ist sich sicher, dass der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten wegen einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig war.

So muss der Mann freigesprochen werden. „Das bedeutet aber nicht, dass Sie niemals mehr verurteilt werden können“, macht ihm der Richter klar. Damals habe aber eine akute Situation bestanden, in der er es nicht verhindern konnte, so zu handeln. Es ist ein tragischer Fall.

Einiges schiefgelaufen ist auch bei der Betreuung des Angeklagten. Dessen Berufsbetreuer lässt sich schon seit längerer Zeit nicht mehr blicken. Ein Versuch der Verteidigerin, mit ihm Kontakt aufzunehmen, scheiterte, weil der Betreuer bei Gericht keine gültige Telefonnummer hinterlegt hat. Auch zur Verhandlung ist er nicht anwesend, weil er sich im Urlaub befindet. Der Richter will nun einen Betreuerwechsel anregen.