Es ist der Klassiker, der zum Verhängnis werden kann: Ein junges Paar schickt sich aus Verliebtheit aufreizende Nacktfotos und explizite Videos von sich. Dann trennt es sich, und aus Rache werden die Aufnahmen weiterversendet, landen im Klassenchat oder auf Social Media. Brisant dabei: Von Anfang an hat es sich um den Besitz und die Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie gehandelt – eine schwere Straftat.
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