Landkreis SOE: Urlaub für Kinder aus Familien mit weniger Einkommen

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchte auch im Jahr 2023 Familien mit niedrigem Einkommen unterstützen. Deshalb können Zuschüsse beantragt werden, wenn die Kinder beispielsweise in Sommercamps oder auf andere Jugendfreizeiten geschickt werden. Die Kinder- und Jugenderholung sowie die Stadtranderholung sind im Sozialgesetzbuch verankert. Darin besagt ein Paragraf, dass junge Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt bekommen sollen.
Gefördert werden Ferienaufenthalte außerhalb des gewohnten Umfelds, die Übernachtungen beinhalten. Der Antrag muss vor Beginn der Reise zusammen mit den Einkommensnachweisen der Eltern und der Anmeldebestätigung für das Kind beim Landratsamt eingereicht und geprüft werden. Es können bis zu 75 Prozent der Kosten übernommen werden, jedoch höchstens 12,50 Euro pro Tag.
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Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es nicht - jedoch besteht für Familien, die Geld von Jobcenter beziehen, eine hohe Wahrscheinlichkeit die Zuschüsse zu erhalten. Der Antrag und die Richtlinie sind unter dem Unterpunkt "Wirtschaftliche Jugendhilfe" auf der Homepage des Landratsamts Pirna zu finden.