Im Vorfeld der Stadtratswahl am 9. Juni soll es nach dem Willen der Fraktion "Bürger für Freital" keine Wahlwerbung auf der Vorder- und Rückseite des "Freitaler Anzeigers" geben. Fraktionsvorsitzender Lars Tschirner hat einen entsprechenden Eilantrag im Rathaus eingereicht.
Darin heißt es: "Das Freitaler Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital soll weiterhin als neutrale Informationszeitung für alle Freitaler und Freitalerinnen zur Verfügung stehen. Auf den Außenseiten wird der Redaktion und dem Herausgeber verboten, jegliche optische und inhaltliche Werbung für Parteien, politisch organisierte Vereine, Bürgerbewegungen oder Personenwerbung zuzulassen." Die "Bürger für Freital" begründen den Schritt damit, dass in Wahlkampfzeiten dieses ungeschriebene Gesetz immer wieder verletzt werde.
Zuletzt war dies im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2022 der Fall. Damals hatte die Konservative Mitte auf der Rückseite des "Freitaler Anzeigers" für ihren Kandidaten Uwe Rumberg geworben. Das wurde damals von politischen Konkurrenten scharf kritisiert. Normal ist die Rückseite den kommunalen Gesellschaften der Stadt vorbehalten. Im Wechsel werben insbesondere die Freitaler Stadtwerke und die Wohnungsgesellschaft Freital für ihre Angebote.
Die "Bürger für Freital" wollen nun, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. April darüber entscheidet, ob die Außenseiten des Amtsblatts für Wahlwerbung genutzt werden dürfen oder nicht. Laut Fraktions-Chef Tschirner dürfte das eigentlich kein Diskussionsgegenstand sein. "Mit dem Aufdruck von Wahlwerbung auf den Außenseiten ist eine Neutralität der Stadtverwaltung schwer darstellbar", sagte er.