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Muss die Ampelschaltung auf der Hainsberger Straße geändert werden?

In einer Mail an die Stadt beschwert sich ein Anwohner über die Ampelschaltung auf der Kreuzung Hainsberger und Rabenauer Straße. Was die Stadt dazu sagt.

Von Fionn Klose
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Ein Anwohner schlägt vor, die Ampelschaltung auf der Kreuzung Hainsberger und Rabenauer Straße zu ändern.
Ein Anwohner schlägt vor, die Ampelschaltung auf der Kreuzung Hainsberger und Rabenauer Straße zu ändern. © Karl-Ludwig Oberthür

"Anzeige" steht in der Mail eines Anwohners der Hainsberger Straße an das Bürgerbüro Freital. Sein Problem: die gleichzeitige Grünschaltung der Ampeln auf der Kreuzung Rabenauer Straße/Hainsberger Straße.

Die gegenüberliegenden Haltelinien auf der Hainsberger Straße haben jeweils einen kürzeren und einen längeren Abstand zur Kreuzungsmitte. Die aus Richtung Weißeritzpark kommenden Autos haben dadurch eher die Mitte der Rabenauer Straße erreicht, als die Fahrzeuge, welche aus Richtung Hainsberger Friedhof kommen.

Dem Anwohner sei dadurch schon mehrmals die Vorfahrt von Linksabbiegern genommen worden. "In einer halben Stunde ist mir das vor Kurzem gleich zweimal passiert", sagt der Mann, der nicht namentlich genannt werden will. "Die meisten wissen das. Aber einige kriegen das nicht mit." Sein Lösungsvorschlag: Die Ampel, die auf der Nebenstraße aus Richtung Hainsberg Friedhof kommend steht, drei Sekunden früher auf Grün zu schalten als die gegenüberliegende. Laut dem Anwohner sei die Kreuzung kein Unfallschwerpunkt. "Aber das sind eben Feinheiten, da könnte man nachbessern."

Kreuzung kein Unfallschwerpunkt

Die Stadt bestätigt die Anfrage des Bürgers. Sie sei bisher die einzige bekannte zu dem Thema. "Das Programm der Ampel läuft in dieser Form schon seit Jahren", teilt die Stadt mit. Nur während der Bauarbeiten an der Rabenauer Straße vom März 2022 bis Januar 2023 wurde ein anderes Programm geschaltet. Danach lief wieder das alte.

Auch die Stadt schätzt die Kreuzung auf Basis von Daten der Polizei nicht als Unfallschwerpunkt ein. "Der Vorschlag zur Änderung der Ampelschaltung ist nach den gültigen technischen Regelwerken zur Planung und Betrieb von Lichtsignalanlagen nicht zulässig", so die Stadt. An den Anwohner teilt sie in ihrer Antwort mit, dass das nur in Ausnahmefällen möglich sei, "wenn entsprechende Signalisierungsmöglichkeiten, wie zusätzliche gelbe Blinklichtsignale, die die Freigabe der bevorrechtigten Verkehrsströme anzeigen, vorhanden sind."

Die sind aber nicht an der Ampel installiert. Die Umrüstung würde laut Stadt einen hohen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Das sei unter "den gegebenen Umständen und der angespannten Haushaltslage nicht realisierbar."

Aus Sicht der Stadt besteht also kein Handlungsbedarf. "Die beschriebenen Situationen deuten darauf hin, dass es sich um Fehler von Fahrzeugführern handelt, die die Vorfahrt missachten." Die Vorfahrtsregeln zum Abbiegen gemäß § 9 StVO würden auch an Lichtsignalanlagen gelten.