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Gefährliche Schlachtabfälle

Spaziergänger und Jäger haben am Wegrand Kadaver gefunden. An denen können sich Tiere, aber auch Menschen infizieren.

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© privat

Von Anja Weber

Grausige Funde verunsichern derzeit Einwohner von Ehrenberg und auch Jagdpächter Wolfgang Knittel. An einem Radweg von Ehrenberg nach Hohnstein wurden zwei tote, schon halb verweste Hauskaninchen gefunden. Das Fell war zum Teil abgezogen. Daneben lagen einige Knochen. War es womöglich Ritualmord? Ein zweiter Fund wurde Jäger Knittel von der Plattenstraße zwischen Lohsdorf und Goßdorf gemeldet. Dort stand ein Farbeimer, gefüllt mit Eingeweiden. Daneben lag eine Tüte mit Knochen und Fell. Er geht davon aus, dass es sich bei beiden Funden um Schlachtabfälle handelt.

Diese Entsorgungsmethode sei nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann zur Straftat werden, wenn die Todesursache der Tiere unklar ist, sagt der Jäger. Denn es bestehe die Gefahr, dass sich Hunde oder Katzen oder sogar Menschen infizieren. Er hat deshalb den Vorfall beim Veterinäramt im Landratsamt Pirna angezeigt. Dort häufen sich nicht gerade derartige Funde. Aber immerhin würden zwischen zwei und sechs solcher Anzeigen pro Jahr eingehen. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher sein, denn nicht jeder Fall werde angezeigt, weiß auch der Jäger.

Juristisch gesehen ist das illegale Entsorgen von Schlachtabfällen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird, sagt Benita Plischke vom Veterinäramt. Wer erwischt wird, kann mit einer Strafe von 500 bis 1.000 Euro rechnen. Es sei jedoch äußerst schwierig, nachzuweisen, wer Tierabfälle illegal entsorgt hat. Gibt es keine Zeugen, die das Ablegen beobachtet und die Person erkannt haben, sei es unmöglich, jemanden zu belangen, sagt Benita Plischke. Für Hinweise von aufmerksamen Beobachtern sei das Landratsamt immer dankbar. Hilfreich wären in solchen Fällen Fahrzeugkennzeichen, Personenbeschreibungen und auch Fotos. Denn es handele sich dabei nicht nur um illegale Ablagerungen. Es könne durchaus auch eine Seuchengefahr von den Tierkadavern ausgehen.

Wer derartige Abfälle findet, muss den Grundstückseigentümer informieren, weil der für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle verantwortlich ist. Außerdem sollte das beim Veterinäramt angezeigt werden. Die Entsorgung von Schlachtabfällen ist im Landkreis streng geregelt. Handelt es sich zum Beispiel um Abfälle der Kategorie 1, zu der Haus- und Nutztiere gehören, müssen diese in der Tierkörperbeseitigung Lenz entsorgt werden. Wer sich nicht sicher ist, wo das Tier oder Reste davon entsorgt werden, sollte dort vorher anrufen.

Tierkörperbeseitigung Lenz: Staudaer Weg 1, 01561 Priestewitz/OT Lenz, 035249-7350 oder E-Mail an [email protected]