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Gefängnis-Mitarbeiter wurden zu DDR-Zeiten überwacht

Tausende Frauen und Männer waren im DDR-Strafvollzug tätig. Für sie gab es Begünstigungen – aber auch Nachteile.

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Auch die Gefängnis-Mitarbeiter standen unter Beobachtung.
Auch die Gefängnis-Mitarbeiter standen unter Beobachtung. ©  dpa

Zeithain. Der Strafvollzugsdienst der DDR war zuständig für den Betrieb von zuletzt 44 Strafvollzugseinrichtungen (StVE) wie in Zeithain und darüber hinaus für Jugendhäuser, Strafvollzugskrankenhäuser, Strafvollzugsabteilungen und Untersuchungshaftanstalten. Er war dem Innenministerium (MdI) und damit der Volkspolizei unterstellt. Laut der Veröffentlichung von Rechtswissenschaftler Birger Dölling „Strafvollzug zwischen Wende und Wiedervereinigung“waren republikweit etwa 7 500 Mitarbeiter im Strafvollzug tätig – darunter etwa 1 900 Offiziere, 5 900 Wachtmeister und 700 Zivilbeschäftigte. Es galt – außer für die zivilen Mitarbeiter – Uniformpflicht. Die Jacke war dunkelblau-grau, die dunkle Diensthose hatte einen hellgrauen Streifen. Der Strafvollzug nutzte die Dienstgrade der Volkspolizei, die Anstaltsleiter trugen meist den Rang eines Oberstleutnants.

Man verdiente gut im Strafvollzug, sagt eine ehemalige Mitarbeiterin der StVE Zeithain, ohne konkret zu werden. Vierstellig sei der Monatslohn für Wachtmeister auf jeden Fall gewesen und im Vergleich zu „draußen“ sogar überdurchschnittlich. Nach dem Bau des Gefängnisses in Zeithain Ende der 1970er entsteht Am Raubschlößchen in Glaubitz zudem extra Wohnraum für die Mitarbeiter, um deren Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Doch trotz der Dienstwohnungen und des guten Gehaltes war der Job nicht sehr beliebt: „Die Tätigkeit als Angehöriger der Strafvollzugsorgane war zwar vergleichsweise gut bezahlt, galt aber dennoch als nicht attraktiv“, schreibt der Politikwissenschaftler Steffen Alisch in „Zwischen Kontrolle und Willkür“. Die Planstellen seien deshalb nie vollständig besetzt worden.

Ein Grund dafür könnten die ideologischen Vorgaben gewesen sein: Ab der mittleren Laufbahn war die SED-Mitgliedschaft Pflicht und West-Kontakte tabu. Den Job bekam sowieso nur der, der kaderpolitisch als sauber galt, sagt die ehemalige Mitarbeiterin. Es drohten Parteiverfahren bei jedwedem Fehlverhalten – innerhalb, aber auch außerhalb der Gefängnismauern. Alles wird genau dokumentiert und findet in vielen Fällen sogar in den Monatsrapporten des Anstaltsleiters an die Bezirksbehörde Erwähnung. – Im Frühjahr 1978 wird ein Wachmann zum Beispiel aktenkundig, weil er unter Alkoholeinwirkung einen Verkehrsunfall auf dem Dorfplatz in Röderau verursacht haben soll. Wenig später habe ein Wachmann zum wiederholten Male verschlafen und erschien zu spät zum Dienst, während ein anderer bei einer Familienfeier in der Gaststätte Grödel wohl „zu viel“ Alkohol konsumierte.

„Man hat geschaut, was die Leute draußen machen“, so die ehemalige Mitarbeiterin und erzählt auch, dass die Arbeit im Strafvollzug kein hohes Ansehen genoss: „Früher wurde man verächtlich angeschaut, wenn man gesagt hat, wo man arbeitet.“ Frauen, die mit dem Bus zur Arbeit nach Zeithain kamen, haben die Uniformen deshalb immer erst in der Einrichtung angezogen. (SZ/ste)