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Ein bedrückendes Unrechtsgefühl

Die Übergangsfristen sind bald Geschichte. SZ-Redakteur Christian Eißner über die gefühlte Enteignung der Garagen-Besitzer.

Von Christian Eißner
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© Foto: Norbert Millauer; Montage: SZ

Garagen waren im Wohnungsbauprogramm der DDR nicht vorgesehen. Die Mieter neu entstandener Wohngebiete schlossen sich daher zusammen und bauten sich auf eigene Faust Unterstände für ihre Autos, die damals ein kostbares Gut waren und zudem viel schneller rosteten als heute. Das Baumaterial schafften sie oft unter großen Schwierigkeiten selbst heran, der Staat stellte immerhin großzügig Grundstücke zur Verfügung. Dass diese Grundstücke niemals Eigentum der Garagenbesitzer wurden, war in der DDR egal, wurde aber mit der Wiedervereinigung zum Problem. Denn in der Bundesrepublik gilt: Wem das Grundstück gehört, dem gehören auch die Gebäude darauf.

Dass das Thema sozialen Sprengstoff birgt, war immer schon klar, deshalb verschob man im Einigungsvertrag 1990 eine mögliche Explosion mittels langer Übergangsfristen in die Zukunft. Diese Zukunft ist jetzt. Ab 2022 kann der Grundeigentümer eine bebauungsfreie Rückgabe des Grundstücks von den Garagen-Eignern verlange, das heißt, sie tragen dann sogar die kompletten Abrisskosten.

Dass sich die Garagen-Eigentümer enteignet fühlen, ist kein Wunder. Umso mehr, da es im Einigungsvertrag 1990 auch anders ging. Findige Unternehmer sicherten sich Tage vor Vertragsschluss noch Abbaugenehmigungen für mineralische Rohstoffe nach DDR-Bergrecht, so geschehen unter anderem für Kieslagerstätten bei Birkwitz. Diese Rechte gelten ewig, egal wem heute das Grundstück darüber gehört.

E-Mail an Christian Eißner.