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Tausende Sachsen klagen gegen ihren Rentenbescheid - viele erfolglos

Ab sofort sind für bedürftige Ost-Rentner Anträge beim Härtefall-Fonds des Bundes möglich – Sachsen will dabei allerdings nichts zuzahlen.

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Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten können Anträge auf Hilfen stellen.
Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten können Anträge auf Hilfen stellen. ©  Symbolfoto: dpa/Marijan Murat

Dresden. In Sachsen wehren sich jedes Jahr Tausende Bürger gegen ihren Rentenbescheid. Doch vor Gericht haben nur wenige Erfolg. Nun soll ein Härtefallfonds helfen, um zumindest Ansprüche aus DDR-Zeiten etwas auszugleichen. Um den Fonds gibt es aber Streit in der sächsischen Regierungskoalition aus CDU, Grünen und SPD.

Laut den Angaben von Justizministerin Katja Meier (Grüne) wurden bei Sachsens Sozialgerichten im Jahr 2021 insgesamt 2.795 Klagen gegen Bescheide der Rentenversicherung und der Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer eingereicht. Ein Jahr zuvor waren es 3.075. Im gleichen Zeitraum konnten sich aber nur 164 (2021) beziehungsweise 193 Kläger (2020) mit ihren Anliegen vollständig oder teilweise vor Gericht durchsetzen. Zum Stichtag 30. September 2022 hatten die Sozialgerichte zudem über 4.103 Klagen gegen einen Rentenbescheid noch nicht entschieden, teilte Meier jetzt auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag mit.

Fonds für DDR-Renten: Sachsen will nicht mitmachen

Susanne Schaper, sozialpolitische Sprecherin der Linken: „Altersarmut grassiert in Sachsen besonders stark, weil hier besonders viele Leute nur wenig Geld für ihre Arbeit bekommen. Außerdem sind viele Menschen weiterhin von Renten-Unrecht betroffen, weil ihnen nach 1990 Ansprüche weggenommen wurden. Es ist richtig, wenn Betroffene wenigstens das durchzusetzen wollen, was ihnen nach geltender Rechtslage zusteht.“

Die Linksfraktion will sich deshalb mit einem Antrag auf der Februar-Sitzung des Landtages für den besseren Schutz ostdeutscher Rentenansprüche einsetzen. So soll der Freistaat bis zum 31. März der neuen Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefallen in der Ost-West-Rentenüberleitung beitreten und dazu 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit dem Geld können einzelne Bundesländer die vom Bund geplante Einmalzahlung von 2.500 Euro, die ausschließlich an sozial Bedürftige gehen soll, noch einmal verdoppeln. Anspruchsberechtigt sind Personen aus verschiedenen Berufsgruppen, deren Rentenansprüche aus DDR-Zeiten 1991 nicht vollständig ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden.

Nach SZ-Informationen wird der Freistaat der Stiftung allerdings nicht beitreten und damit auch nicht für eine höhere Entschädigung sorgen. SPD und Grüne hatten dies im Vorfeld zwar gefordert, die CDU lehnt das jedoch ab. Dabei verweist man darauf, dass es sich beim Rentenrecht um eine Bundesangelegenheit und keine Länderaufgabe handelt. Zudem seien die notwendigen 50 bis 60 Millionen Euro nicht im sächsischen Haushalt eingeplant.