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Was beim Grillen erlaubt ist und was nicht

Immer wieder ziehen genervte Nachbarn wegen Rauch und Gerüchen vor Gerichte. Doch selbst die sind sich oft uneins.

Von Kornelia Noack
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Der eine findet es appetitlich, der andere grausig, wenn es vom Grill her so richtig nebelt. Um des lieben Friedens Willen darf man dem Nachbarn vorher Bescheid sagen – oder ihn gleich auf ein Würstchen einladen.
Der eine findet es appetitlich, der andere grausig, wenn es vom Grill her so richtig nebelt. Um des lieben Friedens Willen darf man dem Nachbarn vorher Bescheid sagen – oder ihn gleich auf ein Würstchen einladen. © 123rf

Auf welche Gesetze können Nachbarn sich berufen?

Rechtlich gesehen werden Rauch und andere Gerüche, die beim Grillen entstehen, als Immission bezeichnet. Nach Paragraf 906 Bürgerliches Gesetzbuch kann ein Grundstückseigentümer jedoch Stoffe, die vom Nachbargarten ausgehen, nicht verbieten, solange es sich um eine unwesentliche Beeinträchtigung handelt.

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