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Schufa speichert Daten zu Privatinsolvenzen kürzer

Die Auskunftei wird die Informationen zu früheren Schulden nicht mehr drei Jahre lang vorhalten, sondern nur noch sechs Monate.

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In der Debatte um Speicherfristen von Bonitätsdaten scheint die Schufa einzulenken.
In der Debatte um Speicherfristen von Bonitätsdaten scheint die Schufa einzulenken. © Symbolbild: Franziska Gabbert/dpa

Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin am Dienstag in Karlsruhe mit. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Mitte März hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen. Die EuGH-Richter sind nicht daran gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft. Die Schufa rechnet mit einem Urteil im Sommer dieses Jahres.

So klassifiziert die Schufa das Zahlungsausfallrisiko der Deutschen.
So klassifiziert die Schufa das Zahlungsausfallrisiko der Deutschen. © Screenshot: SZ

Deutschlands bekannteste Auskunftei erklärte am Dienstag in einer Mitteilung, sie werde "alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen." Dies geschehe automatisch, Verbraucher müssten sich um nichts kümmern. Bis das Verfahren beendet ist, sollen rund vier Wochen vergehen. Die Löschung betrifft rund 250.000 Personen.

Wie eine Sprecherin der Schufa mitteilt, ändere die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung nichts am Geschäftsmodell der Schufa. "Auch hat die Anzahl der Personen, die hiervon berührt sind, keine grundlegenden Auswirkungen auf das Score-Verfahren und seine Aussagekraft."

Gleichwohl steige das individuelle Zahlungsausfallrisiko für Unternehmen, die Daten bei der Schufa anfordern, "da die Bonität eines Kunden nicht vollumfänglich bewertet werden kann".

Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2021 rund 78.600 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Wirtschaftsauskunftei Crif zählte 2022 mehr als 96.200 private Insolvenzen. Laut Crif geht es dabei nicht unbedingt um sehr große Summen: Ein Großteil der Betroffenen habe Schulden von knapp unter die 10.000 Euro, die mittlere Höhe liege derzeit unter 18.000 Euro.

Für das Kalenderjahr 2022 meldet Sachsen insgesamt 3.029 Insolvenzverfahren für Verbraucher. Laut Statistischem Landesamt bedeutet dies einen Rückgang um 18,1 Prozent (669 Verfahren) gegenüber dem Vorjahr. (dpa/rnw)